Was ist nach der Geburt alles zu erledigen – wo beantrage ich was?

Nach der Geburt müssen sich frischgebackene Eltern um einige amtliche Angelegenheiten kümmern

Nach der Geburt müssen sich frischgebackene Eltern um einige amtliche Angelegenheiten kümmern

Hier auf einen Blick, woran Sie denken müssen:

Geburtsurkunde

Wird innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt des Geburtsortes beantragt. Eine Anmeldung ist auch oft direkt im Krankenhaus möglich, sofern Sie dann schon wissen, welchen Namen Ihr Kind bekommen soll. Jedoch müssen dann die Geburtsurkunden beim Standesamt abgeholt werden. Sie brauchen dafür die Geburtsbescheinigung der Klinik, die Personalausweise beider Eltern, die Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch. Unverheiratete Mütter benötigen nur den eigenen Personalausweis und ihre Geburtsurkunde sowie die Vaterschaftsanerkennung, falls schon vorhanden (siehe unten).

Elterngeld

Wird bei der Elterngeldstelle beantragt, und zwar spätestens drei Monate nach der Geburt – nicht später, denn Sie haben nur den Anspruch auf eine rückwirkende Zahlung von drei Monaten! Für den Antrag auf Elterngeld brauchen die Geburtsurkunde des Kindes im Original, die Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung, die Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach der Entbindung, eine Einkommenserklärung oder Lohn- und Gehaltsbescheinigungen sowie einen von beiden Elternteilen unterschriebenen Antrag auf Elterngeld (falls nur ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, benötigt dieser die Unterschrift des anderen Elternteils nicht).

Kindergeld

Muss spätestens bis zum vierten Lebensjahr des Kindes bei der Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamts beantragt werden. So lange erhalten Sie rückwirkend die Leistungen. Sie müssen einen Antragsvordruck (erhältlich bei der Familienkasse) und die Geburtsurkunde des Kindes im Original beibringen.

Krankenversicherung

Muss schnellstmöglich nach der Geburt bei derjenigen Krankenkasse beantragt werden, bei der der Elternteil versichert ist, der nach der Geburt des Kindes das höhere Einkommen hat. Am besten informieren Sie Krankenkasse zuerst telefonisch. Sie bekommen dann ein Formular zugeschickt. Sie müssen das Formular ausfüllen und die Geburtsurkunde des Kindes als Nachweis beibringen. Nach etwa zwei Wochen bekommen Sie eine eigene Versicherungskarte für Ihr Kind.

Meldung beim Einwohnermeldeamt

Diese erfolgt beim Einwohnermeldeamt des Ortes, in dem das Kind sich zukünftig regelmäßig aufhalten wird: Hier müssen Sie Ihr Kind anmelden und Ihren Lohnsteuerstatus ändern lassen. Erledigen Sie das am besten schnellstmöglich nach der Geburt. Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass, die Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung mitbringen. Falls Sie einen Kinderreisepass für Ihr Baby beantragen möchten, wird außerdem ein biometrisches Lichtbild des Kindes benötigt und bei nur einem Erziehungsberechtigten ein Sorgerechtsnachweis. Den Kinderreisepass brauchen Sie auf alle Fälle dann, wenn Sie mit Ihrem Kind deutsche Grenzen überschreiten wollen.

Beantragen der Elternzeit

Das müssen Sie bis spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit bei der Arbeitgeberin tun. Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten. Überlegen Sie sich die Dauer der Elternzeit gut. Denn bei der Beantragung muss die Arbeitgeberin nicht ihre Zustimmung geben, dies können Sie ganz individuell nach Ihren eigenen Bedürfnissen selbst festlegen. Wollen Sie die einmal beantragte Elternzeit aber nachträglich ändern, so geht das nur mit der Zustimmung der Arbeitgeberin.

Vaterschaft anerkennen bei unverheirateten Paaren

Das geschieht beim Standesamt oder Jugendamt und ist vor oder nach der Geburt möglich. Die schriftliche Zustimmung der Mutter ist nötig, außerdem brauchen Sie Ausweise, Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern sowie die Geburtsurkunde des Babys (wenn die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkannt wurde, kann diese auch nachgereicht werden).

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