Was ist eine vorfristige Kündigung?

Von einer vorfristigen Kündigung spricht man, wenn der Arbeitgeber bis zum letzten Tag vor Beginn der nächstmöglichen Kündigungsfrist oder bis zum letzten Tat vor Ablauf der Probezeit wartet und erst dann die Kündigung ausspricht; also faktisch eine Kündigung “im letzten Moment”.

Vorfristige Kündigung zulässig?

Eine vorfristige Kündigung ist grundsätzlich zulässig. Der Arbeitgeber darf grundsätzlich bis zum letzten Tag mit der Kündigung warten; dies gilt insbesondere auch bei Kündigungen in der Probezeit, da er den Arbeitnehmer bis zum letzten Tag des “Erprobungszeitraumes” erproben darf.

Ausnahmen: Wann ist die vorfristige Kündigung unzulässig?

Die vorfristige Kündigung kann aber – in bestimmten Fällen – auch unzulässig, nämlich treuwidrig (§ 242 BGB) sein. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Kündigung nur deshalb vorfristig erklärt wird, um einen Anspruch des Arbeitnehmers auf “stichtagsgebundene Gratifikationen” vor vor deren Erreichen zu unterbinden (z.B. Weihnachtsgratifikation). Faktisch heißt dies, dass es für die Kündigung keinen sachlichen Grund gibt (siehe auch Mindestkündigungsschutz) und der Arbeitgeber hier entgegen den guten Sitten handelt (§ 242 BGB).

Anwalt A. Martin



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