Eine Betriebsnummer wird auf Antrag des Arbeitgebers (§ 5 Abs 5 DEÜV) von der Agentur für Arbeit vergeben, wenn der Arbeitgeber wenigstens 1 Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt. Die Nummer ist bei alle Meldungen anzugeben.
Die Betriebsnummern werden – auf Antrag – vom Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Saarbrücken vergeben. Der Betriebsnummernservice ist zuständig als Ansprechpartner für
- Arbeitgeber,
- Steuerberater,
- Krankenkassen,
- Gewerbeämter,
- Handelsregister und
- andere Institutionen,
wenn es um die Vergabe und Aktualisierung von Betriebsnummern geht.
BNS bei der BA
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 01801-66 44 66