Was ist ein Midi- Job?

Als Midi-Job oder Gleitzonenfall wird ein Beschäftigungsverhältnis bezeichnet, bei dem der Arbeitnehmer (die Aushilfe) nach § 20 Abs. 2 SGB IV ein Arbeitsentgelt zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro pro Monat erzielt und die Grenze von 850,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschritten wird.  Der Arbeitgeberbeitrag liegt in der Gleitzone pauschal bei 19,58%.

Der Gesetzgeber entschied sich den Midi- Job einzuführen, umso Anreize zu schaffen, dass Arbeitgeber im Rahmen eines Mini-Jobs beschäftigte Arbeitnehmer in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernehmen.

Auch im Midi- Job ist eine Entgeltumwandlung zu Gunsten einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) möglich.

Rechtsanwalt A. Martin



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