Was ist der Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung?

Wer als Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält, weiss grundsätzlich welche Folgen eine solche Abmahnung haben kann. Dies steht ja auch – in einer wirksamen Abmahnung. Der Arbeitnehmer muss mit einer Kündigung rechnen. Allerdings kann der Arbeitgeber das abgemahnte Fehlverhalten nicht mehr für eine Kündigung verwenden. Die Abmahnung verbraucht faktisch das Fehlverhalten.

Ermahnung

Abzugrenzen ist die Abmahnung von einer Ermahnung. Der Unterschied zur Abmahnung besteht darin, dass der Arbeitgeber auch hier ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers rügt, aber keine „arbeitsrechtlichen Konsequenzen“, wie z.B. eine Kündigung androht. Die Ermahnung ist von daher für ein spätere Kündigung irrelevant.

Anwalt Arbeitsrecht Berlin



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