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AT-Vertrag – ein großes Ziel in der Karriereleiter erreicht!
Oftmals kann man in den ersten Jahren der Berufstätigkeit im Freundes- und Bekanntenkreis protzen, dass man einen außertariflichen Vertrag (AT-Vertrag) hat. Der Status “AT” oder “außertariflicher Vertrag” bedeutet weitläufig: hohes Gehalt, private Krankenversicherung, ggf. Geschäftswagen usw.
Richtig an dieser weitläufigen Meinung ist, dass Leute mit einem AT-Vertrag häufig über Statussymbole wie ein hohes Gehalt und einen Geschäftswagen verfügen und häufig auch privat versichert sind. Richtig ist allerdings auch, dass diese Menschen viel Zeit und Energie aufbringen müssen, um genau diese Statussymbole zu verdienen.
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Ein außertariflicher Vertrag wird immer individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer augehandelt, jedoch orientiert sich der AT-Vertrag immer an einem bestehenden Tarifvertrag.
Der folgende tabellarische Überblick soll an einigen griffigen Punkten zeigen, wo die Unterschiede zwischen AT-Vertrag und Tarifvertrag liegen:
Kriterien
Tarifvertrag
Außertariflicher (AT) Vertrag
Gehalt geringer als AT-Vertrag häufig hoch
Arbeitszeit laut Vertrag
geregelt und für alle gleich,
z.B. 37,5 h pro Woche
höher, mindestens 40 h pro Woche,
z.B. 41 h pro Woche
Reale Wochenarbeitszeit
orientiert sich an der vertraglichen Arbeitszeit, manchmal einige Überstunden,
z.B. 40 h (2,5 Überstunden in dieser Woche)
Arbeitgeber erwarten hier deutlich meh Einsatz über der vertraglichen Arbeitszeit, 50 – 60 h pro Wochen sind keine Seltenheit
Überstundenregelung
Überstunden sind geregelt,
d.h. diese können (teilweise) abgefeiert
oder ausbezahlt werden
Überstunden sind in der Regel
mit dem deutlich höheren Gehalt abgegolten
Geschäftswagen
in der Regel nein
häufig ja, ABER:
Bei privater Nutzung muss der
geldwerte Vorteil versteuert werden (Einkommensteuererklärung)
Gehalterhöhungen automatische Gehaltserhöhungen bei jedem neuen Tarifvertragsabschluss Gehaltserhöhungen müssen induviduell durch den Arbeitnehmer angestoßen werden
Urlaubsanspruch geregelt, häufig z.B. 30 Tage im Jahr orientiert sich am Tarifvertrag, somit z.B. 30 Tage im Jahr
Private Krankenversicherung
die Einstiegsgehälter und oft auch die Gehälter der langjährigen Angestellten liegen unter der Beitragsbemessungsgrenze, die für die private Krankenversicherung (PKV) überschritten werden müssen.
Ausnahme sind Branchen mit sehr höhen Ghältern wie z.B. Automotive, Chemie, Pharma
Die Gehälter in den AT-Verträgen liegen in der Regel immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Der Angestellte hat also die Wahl, ob er sich privat krankversichert.
Ein Studienkollege von mir, der in Rahmen eines Jobwechsels von einem Tarifvertrag kommend ein außertariflicher Angestellter mit AT-Vertrag wurde, hat den Umstand aus meiner Sicht sehr schön auf den Punkt gebracht: “Die 10.000 Euro mehr im Jahr sind hart verdientes Geld. Unter der Woche sehe ich meine Familie kaum und am Wochenende bin ich völlig fertig von der Arbeitswoche.”
- Ist die Tabelle noch nicht vollständig? Dann schreiben Sie doch bitte einen Kommentar, welchen Punkt ich noch ergänzen könnte. Vielen Dank.
- Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Thema Tarifvertrag versus außertarifler Vertrag (AT-Vertrag) gemacht?