Was ist Beratungshilfe?

Ein Beratungshilfeberechtigungsschein ermöglicht es auch Ratsuchenden mit geringem Einkommen, sich gegen eine Beratungsgebühr von 10 € durch einen Anwalt außergerichtlich beraten und vertreten zu lassen. Dazu gehört etwa die Einlegung und Begründung eines Widerspruchs oder ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben an den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Auch ein reines Beratungsgespräch wird hierdurch abgedeckt. Bei KANZAS wird die Beratungsgebühr von 10 € regelmäßig erlassen.

Der Beratungshilfeberechtigungsschein kann beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragt werden. Dafür müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Unterkunftskosten anhand geeigneter Unterlagen wie Kontoauszug, Lohnbescheinigung, Mietvertrag u.ä. dargelegt werden.

Hier finden Sie das Antragsformular für einen Beratungshilfeberechtigungsschein. Um Ihnen das Ausfüllen des Antragsformulars zu erleichtern, sind Ausfüllhinweise für Sie hinterlegt.

»» Antragsformular Beratungshilfe mit Ausfüllhinweisen


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