Es werden Gravuren in Sache “Tuning für die Fahrzeugscheibe” immer beliebter. Doch eigentlich ist das zerkratzen der Scheibe nicht erlaubt. Das schwächt die Struktur der Scheibe und dadurch steigt das Risiko eines Glasbruches bei einem Unfall.
Getönte Klebefolien dürfen nur an der Heck- und an hinteren Seitenscheiben angebracht werden. Laut Gesetzgeber muss die Lichtdurchlässigkeit der Windschutzscheibe 70 Prozent betragen. Laut der Prüforganisation KÜS gibt es aber derzeit keine Folie auf dem Markt, die diese Vorschriften einhält. Auch für die hinter Scheibe muss man ein bauartgenehmigtes Produkt wählen. Diese erkennt man an einem Wellenlinien-Zeichen oder dem ECE-Zeichen. Blendstreifen für den oberen Rand der Frontscheibe dürfen weder in den direkten Sichtbereich hineinragen noch eine Größe von 0,1 Quadratmetern überschreiten.
Es gibt auch klare Regeln für die Reparatur von Steinschlägen. Die Durchsicht durch die reparierte Stelle muss laut der Prüforganisation klar, lichtdurchlässig und möglichst verzerrungsfrei sein. Eigentlich dürfen nur dann Schäden repariert werden, wenn diese auf der Scheibenaußenfläche sind. Ist aber die Innenscheibe oder die Kunststofffolie beschädigt muss man die Scheibe austauschen. Hat man einen Steinschlag sollte man diese immer gleich reparieren lassen, da ansonst Feuchtigkeit und Schmutz in die beschädigte Stelle eindringen kann. Der Einschlagskrater darf nicht größer als 5 Millimeter sein. Von derEinschlagstelle radial ausgehende Sprünge dürfen weder im Scheibengummi enden, noch größer als 50 Millimeter sein. Reparaturen im sogenannten Fernsichtfeld sind nicht zulssig.