Meist haben Sie es mit einem Immobilienverwalter dann zu tun, wenn Sie in einer Hausgemeinschaft leben, entweder in Miete oder im Eigentum. Der Immobilienverwalter ist derjenige, der sich sachgerecht um alle Anliegen kümmert: Reparaturen, Versicherungsangelegenheiten, Betriebskostenabrechnung, Vorsprachen bei diversen Dienststellen, Verhandlungen mit Professionisten etc. Durch seine fachmännische Betreuung der Immobilie sichert er deren Wertbeständigkeit und gewährleistet den Benutzern die Qualität ihrer Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten.
Umfangreiche Aufgaben
Der Immobilienverwalter ist also verantwortlich für die Erhaltung und Verwaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft. Er haftet im Rahmen dieser Tätigkeit für die Objektsicherheit im Sinne der ÖNORM B 1300.
Zu seinen wesentlichen Obliegenheiten zählen u.a.
- die Legung einer richtigen Betriebs- und Instandhaltungskostenabrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr bis spätestens zum 30. 06. des Folgejahres
- die Terminüberwachung für die Einzahlungen der Mieter und Wohnungseigentümer (Betriebskosten)
- Mahnung bzw. Klagsführung bei Säumigkeit (Einräumung eines Vorzugspfandrechtes bei säumigen Wohnungseigentümern)
- bei Einsprüchen gegen Mehrheitsbeschlüsse im Wohnungseigentum
- bei Behördenbescheiden etc.
- richtige Anwendung des Umsatzsteuergesetzes im Rahmen der Mietzinsbildung
- Abhaltung von Wohnungseigentümer- und Mieterversammlungen
- Angebotseinholung bei Sanierungsmaßnahmen
- Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögens-Treuhänder der Wirtschaftskammer Oberösterreich: www.alle-immobilien.at
Dieser Artikel wurde bereits (0) gelesesn