Was Flugreisende wissen müssen

Was Flugreisende wissen müssen

Die Fluglotsen in Deutschland haben einen Streik für diese Woche angekündigt. Der Vorstand der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) sprach sich nach der gescheiterten Schlichtung für einen Arbeitskampf aus, wie die GdF am Montag in Frankfurt mitteilte. Nur ein kurzfristig einzuberufendes Gespräch mit dem Bund als Anteilseigner der Deutschen Flugsicherung könne dies noch verhindern.

Wenn die Flieger nicht abheben, bleibt der Verbraucher auf der Strecke. Warten am Flughafen muss jedoch nicht sein.

Pflichten: Auch wenn eine größere Flugverspätung vorhersehbar ist, sollten Passagiere immer rechtzeitig zum ursprünglich gebuchten Abflug am Flughafen sein. Hat die Fluggesellschaft nämlich einen früheren Ersatzflug angeboten, muss die Buchung nicht erstattet werden.

Stornieren oder umbuchen: Wird ein Flug wegen des Streiks gestrichen, kann der Flug storniert werden. Viele Fluggesellschaften bieten alternative Umbuchungen an. Der Flug kann aber auch erst nach dem Streik starten.

Achtung: Zwar kann ein Flug jederzeit umgebucht werden. Ist der Streik aber noch nicht beschlossene Sache, trägt der Verbraucher dafür die Kosten selbst.

Verspätungen: Bereits ab zwei Stunden Flugverspätung stehen den betroffenen Passagieren Leistungen der Fluggesellschaft zu. Wer einen Flug gebucht hat, der mindestens eine Strecke von 1500 Kilometer überwindet, dem stehen Getränke, Mahlzeiten und zwei Telefonate zu. Gegebenenfalls sogar eine Übernachtung inklusive Transfer, wobei die Fluggesellschaft dann die Unterkunft aussucht. Diese Form der Betreuung muss für den Passagier kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Wer bis zu 3500 Kilometer fliegt, dem stehen diese Leistungen ab drei Stunden Verspätung zu. Hat ein Flug mindestens fünf Stunden Verspätung, kann die Erstattung des Flugpreises verlangt werden. 

Schadenersatz: Bis zu 600 Euro Entschädigung gesteht eine EU-Verordnung Passagieren zu, wenn ein Flug gestrichen, überbucht oder mindestens drei Stunden verspätet ist. Voraussetzung ist ein sogenannter «außergewöhnlicher Umstand». Auf Streiks trifft diese Regelung nicht zu, diese werden von den Fluggesellschaften als «höhere Gewalt» eingestuft – eine Situation, die nicht vorhersehbar und damit auch nicht zu beherrschen wäre.

Wer sich den Nervenkrieg am Flughafen nicht leisten will, kann wegen höherer Gewalt den Reisevertrag kündigen. Vorausgesetzt, eine Reise wird durch den Streik erheblich beeinträchtigt. Darauf weißt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Dann muss der Reiseveranstalter den Reisepreis, der bereits bezahlt wurde, erstatten. Wird zum Beispiel eine zehntägige Reise um einen Tag verschoben, handelt es sich aber nur um eine geringe Beeinträchtigung, die keine Kündigung des Vertrages zulässt. In dem Fall könne aber der Reisepreis gemindert werden.

Informationen zur aktuellen Lage: Egal ob ein Streik angekündigt ist oder sich ein Flug aus anderen Gründen verspätet: Reisende sollten sich immer zuerst Informationen direkt beim Anbieter holen. Bei einem einfachen Flug ist die Fluggesellschaft der richtige Ansprechpartner (Kontaktdaten finden Sie in der Tabelle unten). Wer eine Pauschalreise gebucht hat, wendet sich an den Reiseveranstalter.

Fluggesellschaft Info-Telefon Internetseite

 Airberlin  (01805) 73 78 00  www.airberlin.com

 Air France  (01805) 83 08 30  www.airfrance.de

 British Airways  (01805) 26 65 22  www.britishairways.com

 Condor  (01805) 76 77 57  www.condor.com

 Germanwings  (0900) 191 91 00  www.germanwings.com

 KLM  (01805) 25 47 50
(Online-Reservierung)
(01805) 21 42 01
(Telefon-Reservierung)  www.klm.com

 Lufthansa  (0800) 850 60 70  www.lufthansa.com

 Ryanair  (0900) 116 05 00  www.ryanair.com

 Tuifly  (0511) 567 80 00  www.ryanair.com

Als Ansprechpartner sind aber auch die Flughäfen verfügbar. Dort sind in der Regel aktuelle Flug- und Ankunftszeiten direkt zu erfragen. Wer auf Informationen von Internetseiten zurückgreift, sollte dieses ausdrucken, um im Streitfall Beweise vorlegen zu können.

Flughafen Fluginformationen

Berlin/Tegel  Ankunft, Abflug,SMS-Dienst, Mobil-Dienste

Dresden  Ankunft, Abflug, Online-Dienste

Düsseldorf  Ankunft, Abflug

Frankfurt am Main  Ankunft, Abflug, Fluginformation per E-Mail

Hamburg  Ankunft, Abflug, SMS-Dienst

Köln/Bonn  Ankunft, Abflug

Leipzig/Halle  Ankunft, Abflug

München  Ankunft, Abflug, Mobil-Dienst


Reisealternativen:
Wenn Sie nicht gerade in den Urlaub fliegen wollen, sondern eine Dienst- oder Inlandsreise antreten, können Sie auf die Bahn umsteigen. In Streikfällen gelten die Flugtickets für innerdeutsche Bahnverbindungen. Dies hat der Dachverband der Fluggesellschaften vereinbart.

Zu spät zurück am Arbeitsplatz: Grundsätzlich ist auch ein Streik bei den Fluggesellschaften kein Grund, die Arbeit – zum Beispiel nach dem Urlaub – nicht pünktlich anzutreten. Wichtig ist, dass Sie Ihren Chef sofort über die Problematik informieren. Sie können jedoch nur auf Kulanz hoffen. Bieten Sie an, die fehlenden Stunden nachzuarbeiten, manche Chefs sind für solche Angebote offen.

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Fluglotsen streiken – Was Flugreisende wissen müssen

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Tags: Air France, Airberlin, British Airways, Condor, Fluglotsen, Flugreisende, Germanwings, Gewerkschaft der Flugsicherung, KLM, Lufthansa, Ryanair, Tuifly

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