Spätestens bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen kommt einem die Frage "Was darf ins Handgepäck?" wieder in den Sinn. Habe ich alles richtig gemacht? Ist etwas dabei, was nicht erlaubt ist? Und irgendwie scheint es, als würden viele nicht wissen was nun erlaubt ist und was nicht.
Was die Grösse und das Gewicht betrifft, kommt es auf die jeweilige Airline an mit welcher man unterwegs ist. Bei den meisten Airlines gilt folgendes Mass: 56cm x 45cm x 25cm und 8kg Gewicht. Bei der SWISS z.b. beträgt das Mass 55cm x 40cm x 23cm und 8kg. Informationen dazu findet man auf der Homepage der entsprechenden Airline.
Was nicht ins Handgepäck darfFlüssigkeiten mit einer Füllmenge von mehr als 100ml, scharfe Gegenstände mit einer Klingenlänge von mehr als 6cm, explosive Stoffe, Behälter die unter Druck stehen, Waffen und waffenähnliche Gegenstände (u.a. können das auch Sportgeräte sein!). (Liste nicht abschliessend). Genaue Informationen findet man auch hier bei jeder Airline oder auf der Seite vom Flughafen.
Flüssigkeiten im HandgepäckDas grösste Problem sind immer die Flüssigkeiten. Vielen haben eine Getränkeflasche oder Kosmetik-Artikel dabei. Im Handgepäck erlaubt sind nur Behälter von Flüssigkeiten, Gels, Crèmes usw. bis zu einer maximalen Grösse von 100ml (1dl). Die Behälter (Tuben, Dosen, Fläschchen, etc.) müssen locker in einem durchsichtigen, verschliessbaren Plastikbeutel (z.b. Gefrierbeutel) von maximal 1 Liter Inhalt passen. Der Plastikbeutel muss bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen vorgezeigt werden. Pro Person ist ein Plastikbeutel erlaubt.
Fotoausrüstung im HandgepäckAus eigener Erfahrung weiss ich, das eine Fotoausrüstung im Handgepäck nicht immer unproblematisch sein kann. Auf einem Flug von Zürich nach Berlin hatte ich ein Optik-Reinigungsmittel (Carl Zeiss Cleaning Fluid) dabei. Die schmale kleine Flasche passt praktisch ins Gepäck - so schmal und praktisch, dass mir die Inhaltsangabe von 125ml welche sehr klein aufgedruckt ist, nicht auffiel. Somit ist dieses Reinigungsmittel im Handgepäck nicht erlaubt, was ärgerlich sein kann wenn man auf einem kurzen Fototrip kein Aufgabegepäck hat. So z.b. ist auch der Druckgas-Reiniger nicht erlaubt und da es sich um ein Gasbehälter handelt welcher "hochenzündlich" ist (gemäss Warnhinweis auf dem Behälter), ist dieser auch im Aufgabegepäck nicht erlaubt. Für meinen Fotorucksack welcher immer als Handgepäck dabei ist, habe ich nun ein kleines Reise-Reinigungsset gekauft. 1ml Sensorreiniger und 4x sensor swab.
Problematisch kann ebenfalls ein Stativ sein. Mein Manfrotto 055xpro-Stativ gilt als "Schlagwaffe" (gemäss Auskunft von Swiss, Lufthansa und Air Berlin) und darf daher nicht in der Kabine mitgeführt und muss aufgegeben werden. Gerade bei kurzen Trips mit nur Handgepäck ist dies relativ mühsam. Deshalb habe ich mir ein kleines Reisestativ von Manfrotto gekauft; das befree. Ob ich nun mit diesem fliegen darf, wird sich noch zeigen.
Da die Bestimmungen was das Handgepäck betrifft, nicht sehr einfach sind, lohnt es, wenn man sich vor jedem Flug nochmals gründlich informiert und darauf achtet was man einpackt.