Was bringt die neue BHKW-Förderrichtlinie?

Von Energystar @energynet

Am 18. Januar 2012 wurden die „Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW“ durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit veröffentlicht. Gemäß dieser Richtlinien erhalten Mikro-KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 kW eine einmalige Investitionsförderung, die ab dem 1. April 2012 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann. Diese Förderung beträgt für eine Mikro-KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung von 1 KW, wie dies zum Beispiel in einem Einfamilienhaus eingesetzt werden kann, 1.500,- Euro. Eine 20 kW-Anlage erhält eine Förderung in Höhe von 3.500,- Euro.

Indes – nicht alle Mikro-KWK-Anlagen erhalten eine Investitionsförderung. Eine längere Liste von Bedingungen muss hierfür erfüllt werden. Wichtigste Einschränkung ist der Wegfall der Förderung für alle Mikro-KWK-Anlagen in Neubauten sowie in Gebieten, in denen ein Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme vorliegt.

Insbesondere für BHKW-Hersteller im Leistungsbereich bis 20 kW dürften die nächsten Monate zur wirtschaftlichen Herausforderung werden. Aufgrund der nun in Aussicht gestellten Förderung werden die meisten Kunden die Realisierung einer Mikro-KWK-Anlage auf einen Termin nach dem 01.04.2012 verschieben. Dies wird voraussichtlich zu einem Einbruch der Umsätze sowie angesichts der laufenden Kosten bei einigen BHKW-Herstellern ggf. auch zu Liquiditätsengpässen führen.

Bereits im Dezember hatte das BHKW-Infozentrum die zu geringe Anreizwirkung des Förderprogramms kritisiert, da die Fördersumme in Bezug auf die zu tätigenden Investitionen für die Mikro-KWK-Anlage samt Einbindung in den meisten Fällen unter 10% beträgt. Die Gesamtsituation stellt sich nach Meinung von Markus Gailfuß, Geschäftsführer des BHKW-Infozentrums, als äußerst unbefriedigend dar. Denn nach Berechnung des BHKW-Infozentrums entstehen durch die vorgeschriebenen Bedingungen für den Erhalt der Förderung wie dem Einbau eines Wärmemengenzählers und ggf. eines zusätzlichen Stromzählers Zusatzkosten, die bis zu 60% der Fördersumme ausmachen können.

„Die Mikro-KWK-Anlagen müssen zum Erhalt der Förderung technische Bedingungen erfüllen, die im Rahmen der Umsetzung des KWK-Gesetzes als zu bürokratisch eingestuft wurden und auf deren Einhaltung daher verzichtet worden ist“, so Markus Gailfuß.

Trotzdem kann das Förderprogramm nach Meinung des BHKW-Infozentrums noch ein Erfolg werden – aber nur, wenn das für Sommer 2012 erwartete KWK-Gesetz das Mini-KWK-Förderprogramm gezielt unterstützt. „Wer wie das Bundesumweltministerium in seiner Pressemitteilung zur KWK-Richtlinie darauf hinweist, dass die Wohnungswirtschaft durch effizientere Heizungssysteme versorgt werden müsse, muss sich auch um eine nachhaltige Verbesserung der Förderbedingungen kümmern“, so Markus Gailfuß. Ein entsprechender Vorschlag wurde bereits im Dezember erarbeitet („KWK-Gesetz 2012 – Optimale Anreizwirkung durch Modifizierung der Leistungsklassen“).

Auf der Webseite „KWKG-Novelle“ wird das BHKW-Infozentrum in den nächsten Tagen ausführlich die neuen Mini-KWK-Förderrichtlinien erläutern. Auf dieser Internetplattform wird am 26. Januar 2012 auch ein ausführlicher Bericht zur Vorgehensweise gemäß der neuen „Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW“ veröffentlicht.

Das BHKW-Infozentrum weist im Zusammenhang mit der derzeitigen Diskussion um die Kosten der Energiewende auch noch einmal darauf hin, dass die finanzielle Belastung eines durchschnittlichen Haushalts in Deutschland für die gesamte KWK-Förderung gerade einmal 10 Cent pro Jahr beträgt. Der Bericht „KWK – effizienter Klimaschutz für 10 Cent pro Jahr“ kann eingesehen werden.

ö