Was bringt das neue Gebäudeenergiegesetz?

Lange haben wir alle auf das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gewartet. Was dann Ende Oktober vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, war enttäuschend. Der erwartete Schritt im Gebäudebereich für den Klimaschutz ist ausgeblieben. Abgesehen von einzelnen Lichtblicken, bleibt der letzte Entwurf deutlich hinter den Erwartungen zurück. Im folgenden Text möchte ich auf einzelne Aspekte eingehen und die Enttäuschung begründen.

Wieder eine Chance für Klimaschutz vertan mit dem Gebäudeenergiegesetz

Etwa 30 bis 40 Prozent der Treibhausgasemissionen privater Haushalte werden vom Gebäudesektor emittiert. Das betrifft die Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser. Dazu trägt vor allem der Gebäudebestand bei. Denn dieser hat immer noch überwiegend einen veralteten Effizienz-Standard.

Die dena hat diese Woche erst den neuen Gebäudereport 2019 vorgestellt. Dort zeigt sie auf, dass der Energieverbrauch für Raumwärme und Warmwasser in Wohn- und Nichtwohngebäuden sich seit 2010 praktisch nicht verändert hat. Es fehlen bisher Anreize für Sanierungsmaßnahmen und den Einsatz von innovativen Technologien. Die Sanierungsrate müsste bei mindestens 1,5 Prozent liegen, um die Klimaziele zu erreichen. Immerhin könnte das Klimapaket mehr Dynamik in den Markt bringen.

Zurück zum Gebäudeenergiegesetz. Es sind darin keine neuen Anforderungen an die Sanierung von Gebäuden zu finden. Auch an den Gebäudebestand stellt das Gebäudeenergiegesetz keine schärferen Anforderungen als bisher. Damit sehe ich nicht, wie die Bundesregierung ihr Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 erreichen möchte.

Soll das etwa ein Niedrigstenergie-Standard sein?

Die EU-Gebäuderichtlinie verlangt, dass neue Gebäude ab Anfang 2021 nur noch in einem Niedrigstenergiestandard gebaut werden. Die genaue Definition überlässt die Richtlinie den Mitgliedsstaaten. Auch wenn die englischsprachige Definition von einem „nearly zero energy-building" spricht, haben die Mitgliedsstaaten genug Spielraum für eigene Definitionen.

So legt die Bundesregierung den bisher geltenden Effizienzstandard von Neubauten als Niedrigstenergiestandard fest. Ich frage mich dabei nur, wie sie dann ein KfW Effizienzhaus 55 oder KfW Effizienzhaus 40 nennen würde?

Das Potential für weitere Verbesserungen der Gebäudeeffizienz ist vorhanden. Viele Architekten zeigen, dass sie hocheffiziente Neubauten mit geringen Mehrkosten planen können. Ich finde, es ist schade, den aktuellen Standard als Niedrigstenergiestandard zu bezeichnen, denn es geht noch deutlich niedriger.

Vorteile für Photovoltaik auf Kosten der Effizienz

Positiv im Gebäudeenergiegesetz ist die Rolle der gebäudenahen Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien, sprich von Aufdach-Photovoltaikanlagen. Sie dürfen künftig die Anforderung für den Mindestanteil an Erneuerbaren Energien erfüllen. Das war bisher nicht der Fall. Allerdings bringt diese Änderung für den Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmesektor - dazu war diese Forderung gedacht - keinen Fortschritt.

Eine weitere Änderung ist die Anrechnung des Stroms aus erneuerbaren Energien in der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs. Bisher dürfen wir in der EnEV nur den tatsächlichen Bedarf an elektrischer Energie für die Anlagentechnik monatsweise mit dem erzeugten Solarstrom bilanzieren. Für diese Rechnung dürfen wir auch nur Standardwerte für die Einstrahlung und die Module verwenden.

Künftig dürfen wir einen pauschalen Betrag vom Jahres-Primärenergiebedarf abziehen, in Abhängigkeit von der installierten Nennleistung. Dieser beträgt maximal 20 Prozent des errechneten Primärenergiebedarfs ohne PV-Anlage. Wenn wir einen Stromspeicher einbauen, erhöht sich der Wert auf maximal 25 Prozent.

Diese Änderungen im Gebäudeenergiegesetz sind prima und könnten der Photovoltaik-Industrie einen Schub bringen, wie ich bereits für SOLARIMO (meinen Arbeitgeber) geschrieben hatte. Doch ohne höhere Anforderungen an die Effizienz der Gebäude machen sie keinen Sinn. Denn so geht die höhere Attraktivität von Photovoltaikanlagen zu Lasten der Effizienz. Das kann nicht das Ziel von neuen Anforderungen für die Energieeffizienz von Gebäuden sein.

Es gibt kein Verbot von Ölheizungen

Ich lese immer noch öfter von einem Verbot von Ölheizungen. Dabei steht das nicht im Text des Gebäudeenergiegesetzes. Von einem Verbot ist in § 72 gar keine Rede, wenn ich mir den Text anschaue.

Heizkessel, die nicht mehr betrieben werden dürfen, sind nur Konstanttemperaturkessel in Wohngebäuden mit einer Leistung zwischen 40 und 400 kW, die vor dem 01.01.1991 eingebaut wurden. Das Gleiche gilt, wenn der Kessel älter als 30 Jahre alt ist. Aber alle Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben werden, auch wenn sie älter als 30 Jahre alt sind.

Ich habe bereits in einem eigenen Beitrag zu diesem Thema gefragt, wer noch so alte Technologie betreiben möchte?

Ab 2026 dürfen Ölheizungen weiter eingebaut werden, allerdings nur mit Einschränkungen. Dazu muss der Energiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien gedeckt werden. Im Neubau ist dies ohnehin notwendig und im Bestand macht das GEG keine Angaben zum erforderlichen Deckungsanteil.

Stellen wir uns mal vor, ein PV-Balkonmodul ermöglicht den Einbau einer Ölheizung!

Wer angesichts der Ausnahmen von einem Verbot der Ölheizung spricht, möchte bewusst Stimmung machen und die Verbraucher verunsichern. Zur Aufklärung trägt eine solche Aussage nicht bei.

Soll ich das Gebäudeenergiegesetz nun gut finden?

In diesem Beitrag habe ich nur ein paar Aspekte des knapp 200 Seiten umfassenden Entwurfs zum Gebäudeenergiegesetz aufgegriffen. Aber ich denke schon, dass sie deutlich machen, warum ich in der Einleitung von einer Enttäuschung für den Klimaschutz geschrieben habe. Nicht nur ich habe mehr von diesem Gesetz erwartet.

Wir mussten mehrere Jahre darauf warten und hatten mehr erhofft. Wie lange wir schon warten, zeigt mein Text vom Juli 2016 über Wege zum Niedrigsenergiegebäude.

Positiv ist für mich noch die Zusammenlegung mehrer Vorschriften zu einem Regelwerk. Ob es für Planer damit einfacher wird, in der Praxis, kann ich nicht beurteilen.

Insgesamt kann ich das Gebäudeenergiegesetz nicht gut finden, ich hatte mehr erwartet und wurde nur für die Photovoltaik positiv überrascht.


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