In Italien müssen neuerdings alle Restaurationsbetriebe mit Nachtkonzession ihren Kunden ein Messgerät zur Ermittlung des Alkoholspiegels zur Verfügung stellen. Die von der neuen Strassenverkehrsordnung vorgesehene Regelung betrifft vor allem Diskotheken und Bars, aber auch Restaurants, Privatclubs und Spielotheken. Die Benutzung ist freiwillig und dient nur zur Warnung der Autofahrer, die sich im Stieffelland bekanntlich an die vorgeschriebene 0,5 Promille- Grenze halten müssen. Doch wie so oft ist die Innovation nicht ohne Haken : Nicht vom Gesetzgeber festgeschrieben sind Typ und Bauart des Gerätes. Ausserdem hat es keinerlei juristische Wirkungen, da im Fall einer Polizeikontrolle deren Messung massgebend ist. Ausdrücklich vorgeschrieben ist lediglich , dass der mit einer 1 Euro-Münze und einem handelsüblichen Trinkhalm bedienbare Automat am Lokaleingang aufgestellt sein muss. Na dann , Prost !