Ein gestriges Erlebnis mit einer online Bestellung lies diese Frage entstehen. Was war geschehen. Niemand ist perfekt, so auch wir und unsere Lieferanten nicht. So vergaß einer unserer Lieferanten uns mitzuteilen, dass er ein Produkt aus seinem Programm nahm. Prompt trifft natürlich eine Bestellung dieses Produktes bei uns ein und wir waren Neese, wie der Berliner so schön zu sagen pflegt.
So informierten wir unsere Kundin und boten einen Austauschartikel an. Er war wirklich baugleich. Der einzige Unterschied, es war nicht Messing, sondern verchromtes Messing. Sie stornierte daraufhin die Bestellung, soweit so gut und vollkommen in Ordnung.
Da sie aber die Bezahlung über einen sehr bekannten international tätigen Bezahldienst leistete, informierte sie diesen, dass der Artikel nicht lieferbar ist, sagte aber nicht dazu, dass wir ihr eine Alternative anboten, wie es der Gesetzgeber zuläßt und was guter Brauch ist. Dieser wiederum interpretierte deshalb ihre Meldung so, dass wir nicht liefern wollten. Wir sie also anscheinend betrügen wollen. Also begann der Bezahldienst, das übliche große Rad zu drehen, drohte mit Gericht usw. usf. Das ganze Programm eben. Pikant dabei, dass ausgerechnet diese Kundin ca. 2 km Luftlinie von uns entfernt wohnt.
Als wir dann telefonierten stellte sich heraus, dass sie lediglich Angst hatte, ihr Geld nicht zurückzubekommen und dachte, es liege noch bei dem online Bezahldienst. Ihr war keineswegs klar, dass uns mit jeder Bestellung, die uns über diesen Bezahldienst erreicht, unsererseits Gebühren anfallen, sekundär dabei, ob realisiert oder nicht. Davon lebt ja schließlich dieser Bezahldienst. Und ihr war erst recht nicht klar, was sie mit ihrer Meldung, dass wir nicht lieferten, auslöste, da sie ja nicht den vollständigen Vorgang gegenüber dem Bezahldienst schilderte. D.h. wir hatten ohne Verschulden gestern abend etwas viel um die berühmten Ohren.
Dies alles wäre bei einer Lastschrift bzw. einem Bankeinzug viel einfacher gewesen. Das seit wer weis wieviel Jahren in Deutschland fehlerfrei erprobte Verfahren der Lastsschrift bzw. des Bankeinzuges ist aus Sicht des Kunden neben der bekannten EC Karte das sicherste Verfahren überhaupt. Denn hier hat der Kunde jederzeit die Hoheit über sein Konto und kann bei seiner Hausbank jederzeit eine Rückbuchung veranlassen, ohne das ihm Kosten entstehen. Über den Entfall der Fristen bei Lastschriften berichtete schon die Stiftung Warentest im Sommer 2000, also vor genau zehn Jahren. Deshalb haben wir nicht ohne Grund das Lastschriftverfahren als erste Bezahlvariante in unseren Webshops integriert.
Nur scheinen die Vorteile des Lastschriftverfahrens vielen deutschen Kunden mittlerweile unbekannt zu sein. Denn wir erleben es auch des öfteren am Telefon, dass Kunden kein Problem damit haben, uns die mehr oder weniger unsichere Kreditkartennummer zu geben, aber bei der Herausgabe der Bankverbindung zögerlich sind. Dabei gibt es doch leider weiß Gott genügend Fälle über den Kreditkartenmißbrauch.
Deshalb bieten wir auch weder auf BalticProducts.EU noch auf Manufakturwaren.EU die Möglichkeit an, mit Kreditkarten bezahlen zu können. Ganz einfach deshalb, weil dann bei uns auch keine Kreditkartendaten gestohlen bzw. während der Transaktion abgehört werden können oder wie auch immer mißbräuchlich genutzt werden können. Das ist dann wie mit dem Autofahrer, der immer nüchtern fährt. Der kann auch nie ein Problem des Führerscheinentzuges wegen Fahrens unter Alkohohol bekommen.
Und es gibt mittlerweile mehrere online Bezahldienste, die die sichere Transaktion zwischen Kunden und Webshopbetreiber gewährleisten. Die Gebühren seien ihnen gegönnt. Von irgend etwas muss ja der Betreiber des Bezahldienstes auch leben und wir konnten dank gute online Anbindung an ihn, gestern abend recht schnell das Problem aus der Welt schaffen.
Bleibt die eher amüsante Betrachtung, dass wir bei Lieferungen nach Australien, Japan, Russland, den USA u. a. Staaten und Bezahlung über den Bezahldienst bis dato seit Anfang 2008 keinerlei Probleme hatten und es uns ausgerechnet bei einer hiesigen Kundin aus dem Lande Brandenburg erwischt. Ob das etwas mit Brandenburger Mentalität zu tun hat, wollen wir an dieser Stelle nicht weiter diskutieren. Aber die Brandenburger sind eben doch ein eigenes Völkchen...
So informierten wir unsere Kundin und boten einen Austauschartikel an. Er war wirklich baugleich. Der einzige Unterschied, es war nicht Messing, sondern verchromtes Messing. Sie stornierte daraufhin die Bestellung, soweit so gut und vollkommen in Ordnung.
Da sie aber die Bezahlung über einen sehr bekannten international tätigen Bezahldienst leistete, informierte sie diesen, dass der Artikel nicht lieferbar ist, sagte aber nicht dazu, dass wir ihr eine Alternative anboten, wie es der Gesetzgeber zuläßt und was guter Brauch ist. Dieser wiederum interpretierte deshalb ihre Meldung so, dass wir nicht liefern wollten. Wir sie also anscheinend betrügen wollen. Also begann der Bezahldienst, das übliche große Rad zu drehen, drohte mit Gericht usw. usf. Das ganze Programm eben. Pikant dabei, dass ausgerechnet diese Kundin ca. 2 km Luftlinie von uns entfernt wohnt.
Als wir dann telefonierten stellte sich heraus, dass sie lediglich Angst hatte, ihr Geld nicht zurückzubekommen und dachte, es liege noch bei dem online Bezahldienst. Ihr war keineswegs klar, dass uns mit jeder Bestellung, die uns über diesen Bezahldienst erreicht, unsererseits Gebühren anfallen, sekundär dabei, ob realisiert oder nicht. Davon lebt ja schließlich dieser Bezahldienst. Und ihr war erst recht nicht klar, was sie mit ihrer Meldung, dass wir nicht lieferten, auslöste, da sie ja nicht den vollständigen Vorgang gegenüber dem Bezahldienst schilderte. D.h. wir hatten ohne Verschulden gestern abend etwas viel um die berühmten Ohren.
Dies alles wäre bei einer Lastschrift bzw. einem Bankeinzug viel einfacher gewesen. Das seit wer weis wieviel Jahren in Deutschland fehlerfrei erprobte Verfahren der Lastsschrift bzw. des Bankeinzuges ist aus Sicht des Kunden neben der bekannten EC Karte das sicherste Verfahren überhaupt. Denn hier hat der Kunde jederzeit die Hoheit über sein Konto und kann bei seiner Hausbank jederzeit eine Rückbuchung veranlassen, ohne das ihm Kosten entstehen. Über den Entfall der Fristen bei Lastschriften berichtete schon die Stiftung Warentest im Sommer 2000, also vor genau zehn Jahren. Deshalb haben wir nicht ohne Grund das Lastschriftverfahren als erste Bezahlvariante in unseren Webshops integriert.
Nur scheinen die Vorteile des Lastschriftverfahrens vielen deutschen Kunden mittlerweile unbekannt zu sein. Denn wir erleben es auch des öfteren am Telefon, dass Kunden kein Problem damit haben, uns die mehr oder weniger unsichere Kreditkartennummer zu geben, aber bei der Herausgabe der Bankverbindung zögerlich sind. Dabei gibt es doch leider weiß Gott genügend Fälle über den Kreditkartenmißbrauch.
Deshalb bieten wir auch weder auf BalticProducts.EU noch auf Manufakturwaren.EU die Möglichkeit an, mit Kreditkarten bezahlen zu können. Ganz einfach deshalb, weil dann bei uns auch keine Kreditkartendaten gestohlen bzw. während der Transaktion abgehört werden können oder wie auch immer mißbräuchlich genutzt werden können. Das ist dann wie mit dem Autofahrer, der immer nüchtern fährt. Der kann auch nie ein Problem des Führerscheinentzuges wegen Fahrens unter Alkohohol bekommen.
Und es gibt mittlerweile mehrere online Bezahldienste, die die sichere Transaktion zwischen Kunden und Webshopbetreiber gewährleisten. Die Gebühren seien ihnen gegönnt. Von irgend etwas muss ja der Betreiber des Bezahldienstes auch leben und wir konnten dank gute online Anbindung an ihn, gestern abend recht schnell das Problem aus der Welt schaffen.
Bleibt die eher amüsante Betrachtung, dass wir bei Lieferungen nach Australien, Japan, Russland, den USA u. a. Staaten und Bezahlung über den Bezahldienst bis dato seit Anfang 2008 keinerlei Probleme hatten und es uns ausgerechnet bei einer hiesigen Kundin aus dem Lande Brandenburg erwischt. Ob das etwas mit Brandenburger Mentalität zu tun hat, wollen wir an dieser Stelle nicht weiter diskutieren. Aber die Brandenburger sind eben doch ein eigenes Völkchen...