Mozzarella aus Deutschland, Hartkäse aus der Schweiz ? Eier aus Holland ? Das ist durchaus in Ordnung, solange der Verbraucher informiert wird, dass es sich nicht um einheimische Erzeugnisse handelt . Der Agrarausschuss des italienischen Parlamentes hat deshalb eine Kennzeichnungpflicht bei allen verarbeiteten und nicht verarbeiteten Lebensmitteln beschlossen. Danach müssen auf jeder im Handel erscheinenden Packung das Herkunftsland wie auch die verschiedenen Verarbeitungsstufen und Ausgangsstoffe vermerkt sein. Ausserdem muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, wenn es sich um genetisch veränderte Nahrungsmittel handelt. Obligatorische Ursprungsnachweise gab es bisher nur bei Eiern, Frischmilch , Rind- und Hühnerfleisch, Tomatenkonzentrat, nativem Olivenöl und Honig. Doch bis dies auch bei den anderen Lebensmitteln der Falls ist, wird noch einige Zeit vergehen, da erst die administrativen Voraussetzungen in Form produktspezifischer Vorschriften geschaffen werden müssen . Prompt gehandelt hat jedenfalls der italienische Bauernverband. Als Anerkennung für die nach zehn Jahren Vorbereitung zustandegekommene Regelung hat er den Abgeordneten in Rom eine 10 m lange Bratwurst geschenkt. Buon appetito !