Warum Spanien pleite ist

Bis 1898 war Kuba spanische Kolonie, und auch im 20.Jahrhundert sind viele Spanier auf der Suche nach einem besseren Leben nach Kuba ausgewandert, während ihre Heimat unter Bürgerkrieg und Diktaturen litt. Nach spanischem Recht kann jeder mit einem spanischen Großelternteil die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Ein spanischer Pass bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Wer zum Beispiel Verwandte in den USA hat, muss jahrelang (!) warten, bis er in der Vertretung der USA auch nur einen Termin zur Beantragung des Visums erhält. Wenn er aber einen spanischen Pass hat (und das Geld für den Flug), fliegt er nach Mexiko, zieht dort den spanischen Pass aus der Tasche, steckt den kubanischen in das unterste Fach seines Koffers und reist mal eben so in die USA weiter.
Eine kubanische Bekannte ist auch spanische Staatsbürgerin. Von ihr erfuhr ich weitere Vorteile: „Freitag muss ich meiner Mutter helfen. Sie holt im Galizischen Zentrum ihre jährliche Unterstützung ab. Die wird von der spanischen Region Galizien an alle Galizier gezahlt, die über 65 sind. Das heißt, jetzt, wegen der Krise, nur noch an alle, die über 75 sind. Mein verstorbener Vater hat leider keine Unterstützung bekommen. Der war zwar auch Spanier, aber nicht aus Galizien. Und im spanischen Konsulat zahlen sie nur, wenn jemand bestimmte Krankheiten nachweisen kann. Und dann hängt die Unterstützung auch noch von der Höhe des Familieneinkommens ab.“ Ich frage: „Der spanische Staat kontrolliert das Familieneinkommen hier auf Kuba ?“ Sie: „Man muss ein Papier vom örtlichen CDR (Kommitee zur Verteidigung der Revolution) vorlegen.“
Ich gönne der achtzigjährigen Mutter die Unterstützung aus Spanien, aber mein praktischer deutscher Sinn kommt nicht umhin, zu fragen, ob es nicht ziemlich teuer ist, wenn jede einzelne spanische Region (es gibt 17 davon) hier ein paar Beamte unterhält, die sich durch Stapel von kubanischen Urkunden wühlen müssen, um dann an einige Kubaner Unterstützung auszuzahlen. An andere wird nichts ausgezahlt, da war z.B. der junge Mann, dessen Vater zum zweiten Mal geheiratet hat. Der Vater und seine Mutter sind Enkel von Spaniern, seine Stiefmutter ist Tochter von Spaniern. Damit können Vater, Stiefmutter und die beiden Halbschwestern die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Er selbst aber muss sich damit trösten, dass in Spanien ein Gesetz geplant ist, das auch Urenkel zu Spaniern macht. Die Enkel der letzten von Spaniern nach Kuba verschleppten Sklaven dürften heute um die 80 sein, die Urenkel um die 50. Für sie wird das Gesetz wohl kaum gelten.



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