Warum regelmäßige Schulungen für Betriebsräte so wichtig sind!

Von Wunschschmiede

Der Betriebsrat ist Teil eines Betriebs und er ist an das Recht per Gesetz gebunden! Betriebsräte gibt es in vielen Firmen und Unternehmen in der DACH-Region, aber nicht jeder Betriebsrat ist gut ausgebildet und verfügt über das nötige Fachwissen und Know How.  Fakt ist nur gut ausgebildete Betriebsräte können ihren Aufgaben als Mitarbeitervertretung bestmöglich nachkommen, daher sind regelmäßige Coachings, Trainings, Seminare, sowie Fort – und Weiterbildungen extrem wichtig! Sie bieten die Grundlagen für die tägliche Betriebsratsarbeit. Um als Betriebsrat ideal für die Rechte der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einstehen zu können ist Wissen und Bildung essentiell!

Wissenswertes über den Betriebsrat:

Der Betriebsrat eines Unternehmens, einer Firma oder eines Betriebs ist die Arbeitnehmervertretung. Man bezeichnet ihn auch als betriebliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eines Betriebes (Belegschaft) gegenüber dem Arbeitgeber. Betriebsräte gehören in alle betrieblichen Angelegenheiten mit eingebunden, das regelt das Recht auf Mitbestimmung. Laut § 1-20 des BetrVG darf ein Betriebsrat in Deutschland erst dann gewählt werden, wenn mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmer in dem Unternehmen beschäftigt sind. Drei davon müssen in den Betriebsrat gewählt werden können. Dies geschieht bei der Betriebsratswahl. Eine Betriebsratswahl findet alle 4 Jahre statt.

Das BetrVG als rechtliche Grundlage:

Als Grundlage für den Betriebsrat dient das BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz). Darin sind alle Rechte und Pflichten des Betriebsrats geregelt. Der Betriebsrat hat gegenüber dem Arbeitgeber ein Recht auf Mitbestimmung.

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte:

Die stärksten Rechte und die wohl meiste Macht erhält der Betriebsrat durch die sogenannten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Was das heißt? Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber keine dieser folgenden Maßnahmen ohne die Zustimmung des Betriebsrates durchsetzen kann. Dies ist rechtlich verankert und kann lediglich per Gesetz oder Tarifvertrag anderweitig geregelt werden:

    • Auszahlung der Arbeitsentgelte.
    • Regelung von Arbeitszeiten, Pausen und Urlaub.
    • Bestimmungen zum Verhalten von Arbeitnehmern und Betriebsordnungen.
    • Einführung, Veränderung oder Schließung von Sozialeinrichtungen und Wohnräumen von Arbeitnehmern, die Teil des Betriebes sind.
    • Überwachung von Verhaltung und Leistung der Arbeitnehmer durch technische Neuerungen.
    • Bestimmungen zur Verhütung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen.
    • Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen.
    • Gestaltung von leistungsbezogenen Entgelten und Löhnen.

Beispiele für einige der genannten Maßnahmen, welche der Zustimmungspflicht des Betriebsrats unterliegen, sind demnach:

  • Bekleidungsregelungen
  • Rauchverbote
  • Anwesenheitskontrollen
  • Gleitarbeitszeit
  • Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Lage und Dauer der Pausen
  • Einführung von Kurzarbeit oder Überstunden
  • Festlegung der Lohnabrechnungszeiträume
  • Betriebsurlaub
  • Verteilung des Urlaubs innerhalb eines Kalenderjahres
  • Urlaubssperren
  • Videoüberwachung
  • Maschinelle Arbeitszeiterfassung
  • Aufstellung eines Flucht- und Rettungsplans
  • Öffnungszeiten und Preise einer vom Arbeitgeber betriebenen Kantine
  • Kündigung von Wohnräumen
  • Provisionen, Gewinn- oder Ergebnisbeteiligungen
  • Entgeltfestsetzung pro Stück bei Geldakkord
  • Einführung eines betrieblichen Verbesserungsvorschlagswesens uvm.

Weitere Rechte und Privilegien des Betriebsrats in Betrieben sind…

  • Informations- und Beratungsanspruch
  • Anhörungsrechte
  • Beratungsrechte
  • Widerspruchsrecht
  • Zustimmungsverweigerungsrecht
  • Unterlassungsanspruch
  • Betriebsvereinbarung

Wichtig ist, das der Betriebsrat sein Recht aber auch seine Pflichten kennt, diese erfüllt und kompakt als ein großes ganzes zum Wohle der Mitarbeiter eines Betriebs agiert!

Betriebsräte brauchen regelmäßige Bildungsmaßnahmen!

Regelmäßige Caochings, Trainings, Seminare, Webinare, sowie Fort – und Weiterbildungen sind das A & O für jeden Betriebsrat und Teil der Aufgaben eines Betriebsrats! Bilden Sie sich regelmäßig weiter um all ihre Aufgaben als Arbeitnehmervertretung gegenüber dem Arbeitgeber wahrnehmen zu können! Oft versuchen Unternehmen, gerade wenn es um Fort – und Weiterbildungen geht den Betriebsräten das Leben schwer zu machen! Fordern Sie ihr Recht ein zum Wohle der Arbeitnehmer in ihrem Betrieb! Ein starker Betriebsrat ist kompakt, gut ausgebildet und weiß über seine Rechte und Pflichten bescheid. Er vertritt alle Angelegenheiten der Arbeitnehmerseite des Betriebs auf den Grundlagen des Rechts auf Mitbestimmung und des BetrVg.

Mobbingtraining für Betriebsräte:

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