Warum mich der NSU-Prozess kaum noch interessiert

Gladbeck. Erdinc K. (19) schlägt Kevin Schwandt (22) ins Wachkoma. Der Staatsanwalt zieht trotz der Volljährigkeit des Täters Jugendstrafrecht an, der Richter folgt ihm. Das Urteil: 1 Jahr auf Bewährung plus 120 "Sozialstunden". Heißt: Der Täter bleibt auf freiem Fuß. Quelle: WAZ

Kirchweye. Cihan A. (20) und sein Rudel greifen nach dem Ausstieg aus einem Bus Daniel Siefert (25) an. Treten ihn zu Boden und dann mehrere Male vor den Kopf und Wirbelsäule. Die Verletzungen sind so schwer, dass Siefert daran stirbt. Erste Reaktion des Bürgermeisters: Anmeldung einer Demonstration "Gegen Rechts" (!). Denn dieser Mord darf politisch nicht missbraucht werden. Es gibt Stimmen, die darauf hinweisen, dass das gemeinschaftliche Zu Boden stürzen mit anschließendem Kopftreten von türkischen und arabischen Tätern bevorzugt werde, weil dann keinem von ihnen Mord vorgeworfen werden könne. Der Tod ist dann immer Folge einer Verkettung unglücklicher Umstände.

Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf. Ali T. (21) und Baris B. (22) hetzen Giuseppe M. (23) aus dem U-Bahnhof Kaiserdamm auf die Straße. Dort läuft er vor ein Auto und wird tödlich verletzt. Der Richter verurteil die beiden Mörder zu 2 Jahren bzw. 4 Monaten auf Bewährung. Begründung: Giuseppe habe nicht vor ein Auto laufen MÜSSEN. Das sei den Tätern nicht anzulasten. "Auf Bewährung", obwohl die beiden Täter bereits wegen Raub und Körperverletzung vorbestraft waren. 

Berlin Alexanderplatz. Onur S. und ein fünfköpfiges Rudel greifen Johnny K. (20) an. Onur S. flüchtete zunächst in die Türkei und kam zurück, als ihm klar wurde, dass ein türkisches Gefängnis eine härtere Sache ist, als einige Stunden Sozialarbeit in Berlin. Diese Bande wird ebenfalls nicht wegen Mordes angeklagt, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Berlin Kreuzberg, nahe Potsdamer Platz. Orhan S. tötet und köpft seine "unzüchtige" Ehefrau Semanur, Mutter seiner sechs Kinder und bereits wieder Schwanger. Als er ihren abgetrennten Kopf in den Hof wirft, ruft er "Allah ist groß, Du Teufel". Das Gericht schließt von dem Ausmaß der Gewalt auf die Schuldunfähigkeit Orhans. Und schickt ihn in eine psychiatrische Anstalt. 

Dies sind die Fälle, die mir ohne Recherche im Gedächtnis geblieben sind. Türkische und arabische Gangs ziehen durch die Straßen und suchen Opfer, an denen sie sich abreagieren. Die Medien verschleiern in aller Regel die Abstammung der Täter, weil sie sie für "nicht relevant" halten, oder für politisch inkorrekt, womöglich als rassistisches Zeichen. 

Dabei sind es die Täter selbst, denen man zumindest als Nebenmotiv Rassismus unterstellen muss. Denn noch nie habe ich gelesen, dass ein türkischer oder arabischer Schlägertrupp einen türkischen oder arabischen Mann angegriffen hat. Das passiert nur bei Auseinandersetzungen im Rotlichtmillieu. Oder wenn ein türkischer Mann seine Ehefrau oder Schwester mit Gewalt auf den Pfad muslimischer Tugend zurück bringen will. 

Über keinen dieser Fälle habe ich ein Statement der notorischen türkischen Interessensgruppen gehört. Wenn Senatorin Kolat, oder ihr Gatte als Vorsitzender der sog. "türkischen Gemeinde" (Abgrenzung als Programm) oder sonstige Lobbyisten am 1. Mai Toleranz fordern, dann meinen sie stets uns Deutsche. Dabei wäre ein Toleranzappell gegen türkische Rassisten in Deutschland längst angebracht. Übrigens auch ein mutiges Statement gegen Erdogan. Spricht man die Lobbyisten auf die türkische Gewaltserie an, zerstreuen sie das als "Einzelfälle". 

Angesichts dieser Doppelmoral fängt der Prozess gegen das letzte Mitglied der NSU an, mich weniger zu interessieren. 10 Todesfälle in 10 Jahren. Die oben genannten haben alle in den letzten 12 Monaten stattgefunden. Hätte man den NSU-Tätern ihr Alter in Rechnung gestellt, womöglich Jugendstrafrecht angewandt? Vor der Erdogans Presse im Gerichtssaal?

Wenn wir also über gewalttätigen Rassismus diskutieren wollen, ist der türkische mit einzubeziehen. Oder ich wende mich komplett vom Thema ab.

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