Sohn schwänzte Schule
Mutter muss sechs Monate ins GefängnisWenn Kinder nicht zur Schule gehen, kann es bitter für die Eltern werden: In Hessen schickt ein Gericht eine Mutter nun deswegen in den Knast. Die Höchststrafe sei gerechtfertigt, meinen die Richter. Schließlich hätten andere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt.
Weil ihr Sohn ständig die Schule geschwänzt hat, muss eine Mutter ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte in letzter Instanz vorangegangene Urteile des Amtsgerichts Lampertheim und des Landgerichts Darmstadt. Sie hatten die Mutter wegen “hartnäckigen Entziehens ihres Sohnes von der Schulpflicht” zu einer Haft von sechs Monaten verurteilt, teilten die Frankfurter Richter mit (Az. 2 Ss 413/10).[..]
Eltern müssen dafür sorgen, dass Kinder zur Schule gehen
Die allgemeine Schulpflicht diene dem Schutz des Kindes in Bezug auf sein Recht auf Bildung und die Herausbildung zu einem verantwortungsbewussten Staatsbürger, betonten die Richter. Die Eltern hätten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder am Unterricht teilnehmen. Wenn die Eltern ihren Kindern die Teilnahme am Unterricht versagen, verstoßen sie aktiv gegen die Schulpflicht. Die Höchststrafe sei gerechtfertigt, urteilten die Richter, da mildere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt hätten. Spiegel Online
Der Artikel ist zwar schon etwas älter, die Fragestellung bleibt hingegen, weil sich auf dem Gebiet des Umgangsboykotts nichts wesentliches verändert hat.
Tags: Gefängnis, Mütter, Muttermythos, Schule, Umgangsboykott, Umgangsverweigerung