Warum kein Gefängnis bei Umgangsboykott?

Warum kein Gefängnis bei Umgangsboykott?Es ist doch immer wieder interessant zu lesen, wie der Staat reagiert, wenn es ihn selber betrifft. Würde es der Obrigkeit tatsächlich um Kinder gehen, dürfte es keinen massenhaft Umgangsboykott geben. Nachdem es aber mittlerweile etliche Studien zur Bedeutung der Väter im Leben ihrer Kinder gibt und dieses auch bei Familienrichtern angekommen sein müsste, dürfte es richterlichen Umgangsausschluss im Grunde genommen nicht (mehr) geben. Wenn ein Kind aber kontinuierlich den Unterricht schwänzt, dann darf ein Richter eine Mutter tatsächlich ins Gefängnis schicken.

Sohn schwänzte Schule
Mutter muss sechs Monate ins Gefängnis

Wenn Kinder nicht zur Schule gehen, kann es bitter für die Eltern werden: In Hessen schickt ein Gericht eine Mutter nun deswegen in den Knast. Die Höchststrafe sei gerechtfertigt, meinen die Richter. Schließlich hätten andere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt.

Weil ihr Sohn ständig die Schule geschwänzt hat, muss eine Mutter ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte in letzter Instanz vorangegangene Urteile des Amtsgerichts Lampertheim und des Landge­richts Darmstadt. Sie hatten die Mutter wegen “hartnäckigen Entziehens ihres Sohnes von der Schulpflicht” zu einer Haft von sechs Monaten verur­teilt, teilten die Frankfurter Richter mit (Az. 2 Ss 413/10).[..]

Eltern müssen dafür sorgen, dass Kinder zur Schule gehen

Die allgemeine Schulpflicht diene dem Schutz des Kindes in Bezug auf sein Recht auf Bildung und die Herausbildung zu einem verantwortungs­bewussten Staatsbürger, betonten die Richter. Die Eltern hätten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder am Unterricht teilnehmen. Wenn die Eltern ihren Kindern die Teilnahme am Unterricht versagen, verstoßen sie aktiv gegen die Schulpflicht. Die Höchststrafe sei gerechtfertigt, urteilten die Richter, da mildere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt hätten. Spiegel Online

Der Artikel ist zwar schon etwas älter, die Fragestellung bleibt hingegen, weil sich auf dem Gebiet des Umgangsboykotts nichts wesentliches verändert hat.

Tags: Gefängnis, Mütter, Muttermythos, Schule, Umgangsboykott, Umgangsverweigerung


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