Gastartikel von Tom Schäfer
Urlaubsstart mit Chaos, Ärger und Verlusten – Flugverspätungen und Annullierungen
Viele Monate lang haben sich Reisende oft auf den Jahresurlaub in der Ferne gefreut. Nun empfängt sie am Flughafen gleich die Nachricht, dass der Flug viele Stunden Verspätung haben wird oder sogar vollständig annulliert wurde. Die Hochstimmung beim Urlaubsstart wechselt schlagartig in die unterste Gefühlsetage. Kein Wunder. Nicht nur die lange Wartezeit, die Informationen zum Ersatzflug nerven, auch der Anschlussflug wird wahrscheinlich verpasst. Mehr als ärgerlich. Für die verpasste Urlaubszeit möchte der Reisende eine Entschädigung sehen. Da gibt es doch eindeutige Gesetze, die gerade in den vergangenen Jahren verabschiedet oder konkretisiert wurden. Mit der Forderung kommt jedoch allzu oft die nächste Enttäuschung auf den Fluggast zu. Die Fluggesellschaft beruft sich auf „außergewöhnliche Umstände“. Schließlich kann man nichts für den technischen Defekt, das zum Stillstand gekommene Gepäckband am Airport und andere Vorkommnisse. Die Fluggesellschaften machen es sich gern einfach, und zwar zum Vorteil des eigenen Gewinns. Fluggäste haben verbriefte Rechte. Diese durchzusetzen kann allerdings viel Zeit und Nerven kosten. Nicht selten gehen Monate ins Land, bis sich die Airline endlich bequemt zu zahlen.
Für die Entschädigungsforderung Experten hinzuziehen
Schneller kann es mit der Durchsetzung der Forderungen von Fluggästen gehen, wenn mit der Ersatzforderung Experten beauftragt werden. Das kann ein Anwalt sein, der sich auf Flugrecht spezialisiert hat. Es gibt auch online etliche Anbieter, die mit sehr guten Erfolgszahlen bei der Durchsetzung von Entschädigungsforderungen aufwarten können. Fluggäste, die Verluste an Urlaubszeit und weitere finanzielle Einbußen bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden erleiden, können so schneller zu ihrem Geld kommen. Es lohnt sich, vor der Flugreise bereits Informationen über solche Experten einzuziehen, Anbieter und Anwälte online zu vergleichen und für die Expertenportale Bewertungen von Kunden oder Testberichte einzuholen. Dann besteht auch kaum die Gefahr eine zu geringe oder zu hohe Forderung zu stellen, denn die genaue Höhe der zustehenden Entschädigung wird gleich präzise berechnet. Außerdem muss sich der Fluggast nach dem Urlaub nicht endlos mit der Fluggesellschaft und zig Paragraphen auseinandersetzen, womit die Erholung von den Ferien schnell wieder dahin sein dürfte.
Wann die Fluggesellschaft zahlen muss und wann nicht
Die Airline muss die Fluggäste entschädigen, wenn sie selbst für eine Verspätung oder Annullierung verantwortlich ist. Echte außergewöhnliche Umstände, die die Airline von der Zahlungspflicht befreien, sind Vorkommnisse wie Unwetter, Vogelschlag, Airport Sperrung, Streik, versteckte Herstellerfehler. Gerade bei den versteckten Herstellerfehlern machen es sich Fluggesellschaften gern leicht und verweigern die Zahlung. In vielen Fällen war der Defekt jedoch gar nicht versteckt, oft sogar bekannt oder befürchtet. Die Verspätung oder Annullierung hätte also vermieden werden können. Annullierungen sind besonders ärgerlich, denn Ersatzflüge entsprechen oft nicht den Vorstellungen der Reisenden. Auch das Unwetter ist ein dehnbarer Begriff. Es gibt nämlich Situationen, wo auch hier ein Ausgleich zu leisten ist. Lesen Sie hierzu nach, welche Forderungen Sie stellen können.
Die Überbuchung ist eindeutig ein verschuldeter Fehler. Die Fluggesellschaft muss zuerst fragen, ob Passagiere freiwillig einer Umbuchung zustimmen und ihren Platz zur Verfügung stellen. Gibt es nicht ausreichend Meldungen, müssen Entschädigungen geleistet werden. Die Höhe für Entschädigungen nach EU-Recht richtet sich nach der Länge der Strecke und Dauer der Verzögerung. Bis 1.500 km gibt es 250 €, bei 1.500 km bis 3.500 km 400 € und darüber 600 €. Immer haben Fluggäste bei Verzögerungen und Annullierung das Recht auf Versorgungsleistungen. Das sind Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Anrufe oder E-Mails, bei Weiterflug am folgenden Tag Hotelübernachtung. Reisende sollten aber rechtzeitig die Forderung anmelden und eine Zahlungsfrist von etwa 14 Tagen setzen. Die Fluggastrechtsverordnung sieht keine Verjährungsfristen vor, diese sind nach nationalem Recht geregelt. Die Forderungen sind schriftlich, handschriftlich unterzeichnet und per Post einzureichen. Online können Reisende vorgefertigte Musterschreiben für die Entschädigungsforderung herunterladen.
Mehr Infos bei flugverspaetung-entschaedigung.net