Ware Hund – Vom Umtausch nicht ausgeschlossen

Tiere keine Sache - Kopie

Manchmal lese oder höre ich Dinge, die mich zweifeln lassen, ob ich hier in dieser Welt eigentlich richtig bin. Heute war mal wieder so ein Tag. Während dem Frühstück blätterte ich in der neuen Ausgabe der Zeitschrift “Partner Hund” und blieb an einem Artikel mit der Überschrift “Welche Rechte hat der Käufer?” hängen.

Angekündigt war der Artikel auf dem Cover der Zeitschrift mit dem Satz “Ihr gutes Recht als Hundekäufer”. Der Artikel wurde von einer Anwältin verfasst und das beigefügte Bild der Expertin spricht quasi Bände. Der Artikel steht in der Ausgabe 11 / 2015.

Schadensersatz oder Nachbesserung?

Wie aus der Überschrift unschwer zu erkennen, geht es in dem Artikel darum, was passiert, wenn mit der Ware Hund etwas nicht in Ordnung ist. Im Artikel wird der Hund als Verkaufsgegenstand bezeichnet, es geht um einen “Mangel am Hund”, darum, wer den Mangel beweisen muss, um Rechtsfolgen des Mangels, um sogenannte “Nachbesserung am Hund”, Rücktritt vom Kaufvertrag, Schadensersatz, Garantie, Minderung des Kaufpreises …

… und dann war mir schlecht …

Dem Gesetz nach sind Hunde keine Sachen, schon eine ganze Weile nicht mehr. Aber – ebenfalls dem Gesetz nach – müssen sie als solche behandelt werden. Da es sich bei einem Hund um ein Lebewesen handelt, ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar, dass es diese Vorgehensweise noch immer gibt. Dass aber nun hingegangen wird und auch noch ausdrücklich auf die Rechtslage rund um den “Verkaufsgegenstand Hund” hingewiesen wird, ist für mich die absolute Spitze dieses Eisbergs! Schäm dich, Partner Hund!

Manch ein deutscher Bürger mit dem typischen ausgeprägten deutschen Ordnungssinn und Rechtsempfinden mag jetzt argumentieren: “Ja, natürlich, ist doch richtig so! Muss ja alles rechtlich geregelt sein! Ein Käufer muss doch abgesichert sein!” Trotzdem sehe ich das etwas anders. Mir geht es hier eindeutig zu viel um menschliches Recht und zu wenig um das Recht des Hundes. Denn der Hund ist hier, in dieser Konstellation, das schwächste Glied der Kette. Alleine aus diesem Grund würde ihm in meinen Augen der größte Schutz gebühren. Stattdessen redet man von “Mangel am Hund” und gar von Umtausch.

Ich drücke das jetzt mal sehr überspitzt aus: Wenn jemand ein Kind adoptiert hat, würde er auf die Idee kommen, das Kind zurück zu geben, weil es eine Krankheit oder Behinderung, also einen “Mangel” hat? Aber ja, ist natürlich nicht das gleiche. Und ich sollte das nicht vermenschlichen, ist klar … Hallo??? Nicht das gleiche??? Ein Hund ist ein Lebewesen, empfindet Gefühle wie Schmerz, Freude, Trauer, ist völlig abhängig von seinem “Gönner” Mensch, abhängig von dem, was dieser mit ihm anstellt.

Anstatt also die Rechtslage um den Hundekauf herum zu stärken, sollte man lieber den Umgang mit Hunden optimieren. Das hätte dann zur Folge, dass es überhaupt nicht mehr zu solchen Situationen kommen kann, in denen die Käuferrechte ausgelotet werden müssen.

Wie soll das gehen?

Auch dafür könnten Gesetze bemüht werden. Gesetze z.B. die die Zucht von Hunden strenger regeln, Gesetze, die unterbinden, dass es sogenannte Hundevermehrer gibt.

Schon unsere Kinder sollten lernen, wie Hunde (oder Tiere allgemein) behandelt werden sollten. Dem gegenüber steht natürlich der Umgang mit unseren Nutztieren, der ebenfalls sehr überdacht werden sollte. Jeder Mensch sollte wissen, dass man einen Hund nicht im Internet kauft (auch wenn der Versandkostenfrei geliefert wird) oder verkauft. Für seriöse Züchter, die aus Liebe am Hund züchten, nicht aus Profitgründen, sollte es selbstverständlich sein, dass die Übergabe an einen Halter immer zum Wohle des Hundes sein muss.

Einem gut informierten zukünftigen Hundehalter sollte klar sein, dass man einen Hund aus einer ordentlichen Zucht nicht zum “Schnäppchenpreis” bekommt, sondern dass in ein gesundes, gut vorbereitetes Hundeleben viel Geld gesteckt werden muss, was durchaus auch hohe Preise rechtfertigt. Nur weil ein Labrador fast 1000 Euro kostet, heißt das nicht, dass der Züchter jetzt reich wird. Es kann ebenso gut heißen, dass er in den Fortbestand der Rasse und das individuelle Hundeleben viel Geld gesteckt hat, um eine optimale Grundlage zu schaffen.

Und beide, Züchter und Hundehalter, sollten gemeinsam bemüht sein, das Hundeleben in eine gute Spur zu bringen. Wozu sollten die dann über die Rechtslage rund um den Verkaufsgegenstand Hund informiert sein müssen?

Meine Meinung …

Ich finde es sehr traurig, einen solchen Artikel in einer renomierten Hundezeitschrift zu lesen. Deutsches Recht hin oder her. Und ein zukünftiger Hundehalter, der sich vorab ordentlich und umfassend informiert hat (wie man es tun sollte!!), wird sowieso zu einem guten Züchter gehen (oder einen Hund aus dem Tierschutz holen, der ist dann aber vom Umtausch ausgeschlossen).


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