Wann werden Blendgutachten für Solar-Anlagen benötigt?

Gastbeitrag von Jakob Zehndorfer

BlendgutachtenErmittlung des Blendzeitpunktes für ein Blendgutachten, Grafik: Jakob Zehndorfer

Ein Blendgutachten stellt fest, ob und wie lange es zu einer erheblichen Blendwirkung in Richtung der Anwohner oder Verkehrsteilnehmer kommt. Autofahrer, Flugzeug- und Hubschrauberpiloten, wie auch Lokführer der Bahn müssen „auf Sicht“ fahren können und andere Fahrzeuge, Schilder, Lichtsignale oder Hindernisse in Ihrem Weg erkennen. Bei starken Blendungen aus der Fahrtrichtung wird diese Fähigkeit so weit eingeschränkt, dass es zu gefährlichen Situationen kommen kann.

Anwohner haben in Ihren Schlafräumen, Wohnzimmern, Büros und dergleichen ein Recht darauf nicht unzumutbaren Belästigungen ausgesetzt zu sein.

Für den Fall, dass die erhebliche Blendwirkung für einen oder mehrere der genannten Immissionspunkte nicht auszuschließen ist, schafft ein Blendgutachten Klarheit und wird dann auch von der Behörde vor Baubeginn gefordert. Dies ist auch aus ökonomischen Gründen sinnvoll, da die „Reparatur“ von stark blendenden Anlagen nach Fertigstellung eine kostspielige Angelegenheit ist, die dann auch oft die Wirtschaftlichkeit der Anlage in Frage stellt.

Prinzipiell können alle glatten Flächen, wie z.B. auch Glasfassaden Blendungen verursachen. Durch ihre spezielle Ausrichtung sind PV- und Solarthermie-Anlagen hier aber besonders zu beachten.

Welche Richtlinien für die Blendung durch Solar-Anlagen gibt es?

BlendgutachtenMögliche Blendung einer Bahn, Grafik: Jakob Zehndorfer

Die Blendung durch Anlagen ist in Deutschland im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt, wonach schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden sollen, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Die Richtlinie der Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz mit dem Titel „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ wurde bereits von mehreren Umweltministerien der Bundesländer als Licht-Leitlinie übernommen und konkretisiert die Grenzwerte für reflektorische Blendung insbesondere auch in Hinblick auf Solaranlagen. Normen und Gesetze beinhalten keine konkreten Grenzwerte für die reflektive Blendung und so stellt die Licht-Leitlinie heute die wichtigste Richtlinie für die Bewertung von Blendungen dar. Auch in Österreich wurde hierfür eine Richtlinie veröffentlicht (OVE R11-3), die sehr ähnlich aufgebaut ist.

Im Wesentlichen besagt die Licht-Leitlinie, dass Blendungen an einem Immissionspunkt von länger als 30 Minuten pro Tag oder länger als 30 Stunden pro Jahr zu vermeiden sind.

Welchen Platz hat das Blendgutachten im Bauverfahren?

Die Baubehörde wird bei Verdacht auf Blendung ein Blendgutachten fordern. Sie kann das auch für vereinfachte Bauverfahren tun. Auch nicht-genehmigungsbedürftige Anlagen unterliegen dem Bundes Immissionsschutzgesetz.
Im Blendgutachten wird insbesondere die Blenddauer, aber auch die Winkel der Reflexionsquelle zur Blickrichtung, sowie der Sonnenstand zum Blendzeitpunkt bestimmt und die Blendwirkung beurteilt. Das Gutachten kann auch Vorschläge für blendreduzierende Maßnahmen beinhalten.

Die Baubehörde kann daraufhin die Anlage genehmigen oder die Ausführung der Anlage mit Bauauflagen lenken.

Gibt es Solar-Module die nicht blenden?

Da PV-Module und Solarkollektoren das Licht ja vor allem absorbieren sollen, wird nur ein geringer Teil des Lichtes reflektiert. Aber selbst wenn nur einige Prozent des Lichtes reflektiert werden, so ist die Helligkeit der Reflexion in beinahe allen Fällen so stark, dass von Absolutblendung gesprochen werden muss. Unter Absolutblendung versteht man jene Helligkeit, gegen die sich das Menschliche Auge nicht mehr ausreichend durch den Reflex der Iris schützen kann. Auch Anti-Reflexbeschichtungen, oder Prismierungen des Glases haben keine ausreichende Wirkung, um die Blendwirkung von Solarmodulen zu vermeiden. Es müssen also andere Maßnahmen getroffen werden, damit die Blenddauer unter den erlaubten Grenzwerten liegt.

Was tun bei Blendung durch Solaranlagen?

Wird eine Blendung festgestellt, bzw. auf Basis der Planungsunterlagen errechnet, so kann die Blendwirkung ganz oder teilweise durch blendreduzierende Maßnahmen aufgehoben werden. Dazu zählen vor allem das Errichten eines Sichtschutzes zwischen Solaranlage und Immissionspunkt, Abschattungen, die zu bestimmten Zeiten wirksam werden, oder auch das Verändern von Seiten- und Höhenwinkel der Anlage. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann ebenfalls im Blendgutachten verifiziert werden.

Der Autor des Gastbeitrags

Jakob ZehndorferJakob Zehndorfer

Dipl.-Ing. Jakob Zehndorfer ist gerichtlich beeideter Sachverständiger mit vielen Jahren Erfahrung in Photovoltaik und Elektrotechnik. Zehndorfer Engineering hat viele Blendgutachten in Deutschland und Österreich erstellt. Diese haben geholfen Blendungen auf Straßen, Bahngleisen und für den Luftverkehr zu vermindern und zu vermeiden.


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