Wann schläft der Spitalsarzt?

Von Medicus58

Wann schläft der Spitalsarzt?

Auch wenn es in den einschlägigen Arztromanen eher um die Frage geht, mit wem er das tut, hat sich die Politik erneut der Frage zugewandt, wann er es tut.
Müde und krank: Arbeitszeiten machen Klinikärzten zu schaffen (beim deutschen Nachbar)
http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/835095/muede-krank-arbeitszeiten-machen-klinikaerzten-schaffen.html

Dass die Groben Missstände bei der Spitalsärzte-Arbeitszeit (http://www.vorarlbergernachrichten.at/lokal/vorarlberg/2013/03/29/grobe-missstande-bei-der-spitalsarzte-arbeitszeit.vn)  es aktuell vor allem in Vorarlberg in die Medien schafften, liegt weniger an der Fürsorglichkeit der dortigen Gesundheitspolitik, auch wenn sie das so darstellt:

Es gelte, „alles zu tun“ für bessere Arbeitszeiten der Ärzte in Vorarlbergs Krankenhäusern, sagte Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP) Mittwoch in „Vorarlberg heute (http://vorarlberg.orf.at/news/stories/2578377)  

Der Grund liegt einfach darin, dass der Ärztemangel in Vorarlberg besonders eklatant wird, da es für die Kollegenschaft einfach ist, ihren bisherigen Wohnsitz zu behalten und zu besseren Konditionen in der Schweiz oder in Süddeutschland ihrem Handwerk nach zu gehen.

Dass die augenblicklich gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten

durchgehender Spitals-Dienst bis zu 32 Stunden
an Wochenenden bis zu 47 Stunden
Wochenarbeitszeit im Durchschnitt bis zu 60 Stunden
in einzelnen Fällen bis zu 72 Stunden

absurd sind, darüber braucht man sich ja wohl nicht unterhalten, jedoch fehlt mir in dieser Diskussion das Eingeständnis aller Beteiligten, weshalb es zu dieser Situation überhaupt gekommen ist. Wenig überraschend, es geht ums Geld!

Die systemimmanente Überschreitung der ohnehin schon sehr üppig bemessenen Spitalsarbeitszeiten

30 Jahre braucht der KAV um ein Gesetz zu lesen – muss nun der Generaldirektor gehen? (http://sprechstunde.meinblog.at/?blogId=87724)  

Ist ja nur zu erklären, wenn letztendlich alle Beteiligten in diesem Drama einen persönlichen Vorteil sehen.

Für die Spitalsbetreiber, wie für alle Arbeitgeber, liegt der Vorteil eindeutig darin, dass es günstiger kommt, den Mitarbeitern Überstunden zu bezahlen, als mehr Mitarbeiter einzustellen.

Für die Spitalsärzte haben die überlangen Dienste jedoch zwei Vorteile, von denen die Ärztekammer aber tunlichst nur einen anspricht.
Der erste Vorteil ist natürlich das höhere Einkommen, oder anders ausgedrückt, nur durch eine überlange Arbeitszeit kann der Spitalsarzt das Einkommen erzielen, das von ihm gesellschaftlich erwartet wird. Sein Grundgehalt finanziert wohl kaum einen Lebensstil, der alljährlich 10.000 Maturanten dazu bringt, sich um die Studienplätze in der Humanmedizin zu prügeln.
Der zweite Vorteil liegt darin, dass sich durch dieses Dienstschema (insbesondere im Wiener KAV) einiges an Tagesfreizeit „erwirtschaften“ lässt, das zum Betrieb der nebenberuflichen Ordination, einem Ärztenotdienst oder der Vertretung in anderen Ordinationen oder Instituten genützt werden kann.
Die Selbstausbeutung in freien Berufen ist ein allgemein akzeptiertes Verhalten und für bestimmte Karrierephasen sogar unumgänglich. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass sich die Ärztekammervertreter, die schließlich auch ihren Job als Nebentätigkeit neben einer hauptberuflichen ärztlichen Tätigkeit ausüben, für eine Gesamtschau der ärztlichen Tätigkeit einsetzen werden und deshalb wird auch dieser Sturm im Wasserglas wieder verebben, leider.