Wann können wir an den Strand und in die Schwimmbäder gehen?

Das "BOE extraordinario", das am späten Nachmittag dieses Samstags (16.05.202) veröffentlicht wurde, bringt wichtige Neuerungen beim Abstieg in Phase 2 und einige Änderungen für diejenigen, die in Phase 0 und 1 weitermachen. Einer der Artikel bezieht sich auf die Wiedereröffnung der Strände und Schwimmbäder in all jenen Gebieten, die Phase 2 erreichen.

Auf Formentera, das am Montag, den 18. Mai, in die zweite Phase übergeht, können Sie also wieder Ihre Bäder genießen, allerdings mit den Sicherheitsmaßnahmen, die das BOE selbst festgelegt hat. Diejenigen Gebiete, die am 25. Mai die zweite Phase erreichen, werden auch dazu in der Lage sein.

Wann können Strand Schwimmbäder gehen?

Wann können wir an den Strand und in  die Schwimmbäder gehen?

Schwimmbäder

(1) Freizeitbäder können der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, und der Zugang zu ihnen ist jeder Person gestattet.

Die maximal zulässige Kapazität wird dreißig Prozent der Kapazität der Anlage betragen, vorausgesetzt, dass der Sicherheitsabstand zwischen den Benutzern von zwei Metern eingehalten werden kann. Andernfalls wird diese Kapazität reduziert, um den Sicherheitsabstand einzuhalten.

2. Um Zugang zum Schwimmbad zu erhalten, muss ein Termin mit der Verwaltungseinheit der Einrichtung vereinbart werden. Zu diesem Zweck werden Zeitpläne in Schichten organisiert, außerhalb derer es nicht möglich sein wird, in der Einrichtung zu bleiben.

3. Vor dem Öffnen muss die Reinigung und Desinfektion der Einrichtungen unter besonderer Berücksichtigung geschlossener Räume wie Umkleidekabinen oder Badezimmer durchgeführt werden.

Außerdem sind die verschiedenen Ausrüstungen und Materialien zu reinigen und zu desinfizieren, wie z.B. Glas, Korken, Hilfsmaterial der Klassen, Umfangsgitter, Erste-Hilfe-Kasten, Schließfächer sowie alle anderen, die mit den Benutzern in Kontakt kommen und Teil der Anlage sind.

Für die Flächendesinfektion sind Biozide der Produktart 2 nach Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozid-Produkten zu verwenden. Desinfektionsmittel können auch als frisch zubereitete 1:50-Verdünnungen von Bleichmitteln oder anderen Desinfektionsmitteln mit viruzider Wirkung verwendet werden, die auf dem Markt sind und vom Gesundheitsministerium zugelassen und registriert wurden.

Hygiene- und Vorbeugungsmaßnahmen für Freizeitschwimmbäder

(1) Die Anlage ist täglich zu reinigen und zu desinfizieren. Auf Flächen, die häufig mit den Händen der Benutzer in Berührung kommen, wie z. B. Türgriffe von Umkleideräumen oder Handläufe, ist die Reinigung und Desinfektion jedoch mindestens dreimal täglich durchzuführen.

(2) Die Benutzer werden durch sichtbare Schilder oder Lautsprecherbotschaften an die einzuhaltenden Hygiene- und Vorbeugungsvorschriften erinnert, wobei auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, die Einrichtung bei Auftreten von Symptomen, die mit COVID-19 vereinbar sind, zu verlassen.

3. In den Bereichen, in denen sich die Benutzer aufhalten, muss eine räumliche Verteilung festgelegt werden, um einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern zwischen den Benutzern durch Schilder auf dem Boden, die die Räume begrenzen, zu gewährleisten. Alle persönlichen Gegenstände, wie z.B. Handtücher, müssen innerhalb des festgelegten Sicherheitsumfangs von zwei Metern bleiben und dürfen nicht mit anderen Benutzern in Berührung kommen.

4. Die Benutzung und Reinigung der Toiletten ist entsprechend den geplanten Maßnahmen durchzuführen. Ebenso muss überprüft werden, dass sie jederzeit mit Seife und/oder hydroalkoholischen Gelen oder Desinfektionsmitteln mit viruzider Wirkung ausgestattet sind, die vom Gesundheitsministerium zugelassen und registriert sind.

5. Duschen in den Umkleideräumen und Wasserfontänen dürfen nicht benutzt werden.

Strände

Der Transit und der Aufenthalt an den Stränden werden unter Einhaltung der Sicherheits- und Hygienemaßnahmen durchgeführt, die von den Gesundheitsbehörden zur Verhinderung des COVID-19 festgelegt wurden, und insbesondere derjenigen, die sich auf die Einhaltung eines Mindestsicherheitsabstands von mindestens zwei Metern beziehen, oder, falls dies nicht möglich ist, alternative Maßnahmen des physischen Schutzes, der Handhygiene und der Atmungsetikette.

Die Badegäste müssen den Strand verantwortungsbewusst nutzen, sowohl aus ökologischer als auch aus gesundheitlicher Sicht, und die von den Gesundheitsbehörden festgelegten Empfehlungen und Standards einhalten, so das BOE.

Ebenso ist die Ausübung von Sport-, Berufs- oder Freizeitaktivitäten erlaubt, sofern sie individuell und ohne Körperkontakt entwickelt werden können, wobei ein Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Teilnehmern einzuhalten ist.


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