Bereits zum vierten Mal veranstaltete der Bund Deutscher Forstleute (BDF) gemeinsam mit dem Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) seine forstpolitische Sauvesper. Im Gespräch mit Abgeordneten und Ministeriumsvertretern forderten die Verbände die Schaffung von Rechtssicherheit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Waldbesitzer einerseits und des freien Betretensrechts der Bürger im Wald andererseits. Trotz der Änderungen im Bundeswaldgesetz besteht nach wie vor ein nicht hinzunehmendes Haftungsrisiko. Diese Last muss von den Schultern der Forstleute und Waldbesitzer genommen werden.
Am Dienstagabend den 11.09.12 trafen sich in Berlin Abgeordnete des Deutschen Bundestages und hochrangige Ministeriumsmitarbeiter zum forstpolitischenGespräch der forstlichen Spitzenverbände BDF und DFWR. In das brisante Thema „Verkehrssicherungspflicht im Wald“ führte der Verwaltungsjurist Regierungsdirektor Rainer Hilsberg sehr anschaulich ein. Roland Haering, Leiter der Abteilung Wald bei „Grün und Gruga Essen“, ergänzte diese Ausführungen dann
mit den Erfahrungen aus den Wäldern einer Großstadt.
BDF und DFWR halten dabei explizit am freien Betretensrecht des Waldes fest. „Das freie Betreten des
Waldes ist ein hohes Gut und wesentlicher Bestandteil der Gemeinwohlleistung deutscher Wälder“, so Hans Jacobs, Bundesvorsitzender des BDF. „Das Betreten des Waldes und die Benutzung der Waldwege auf eigene Gefahr einerseits, festgeschrieben im Bundeswaldgesetz, widerspricht jedoch der aktuellen Rechtsprechung, die Forstleute und Waldbesitzer sehr verunsichert zurücklässt“, ergänzte DFWR-Präsident Georg Schirmbeck, MdB.
Diesen Gerichtsurteilen folgend, wären die Forstleute Deutschlands nur noch mit der Kontrolle der Bäume entlang von Wegen und Straßen beschäftigt, ohne wichtige Aufgaben wie Holzernte, Waldpflege, Beratung oder Naturschutz überhaupt begonnen zu haben. „Dies kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Wir benötigen eine klar formulierte Rechtssicherheit und damit eindeutige Ansprüche an die Verkehrssicherheit und deren Regelung im Wald“, forderte Jacobs. „Für die Waldbesitzer und Forstbetriebe muss klar kalkulierbar sein, welcher Aufwand für die Kontrolle getrieben werden muss. Praxisferne Vorgaben für die höchstmögliche Sicherheit helfen niemand“, führte Schirmbeck aus.
Das Ökosystem Wald ist nicht vollständig kalkulierbar. Kontrollmechanismen können das menschliche Bedürfnis nach hundertprozentiger Sicherheit nicht erfüllen. Dies müssen Gerichte und Waldbesucher anerkennen. Hilfsweise muss der Gesetzgeber eindeutige Regelungen schaffen. Die Folge von unbezahlbaren Kontrollen, fehlendem Personal und verunsicherten Forstleuten sollte letztlich nicht das Betretensverbot im Wald aus Verlegenheit sein.