Reichstag, Foto: Michael Mayer
Wie bekannt hat Deutschland im Moment kein Gesetz, dass die Normen für eine Bundestagswahl regelt. Die schwarz-gelbe Regierung hat es in ihrer vollständigen Ignoranz gegenüber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes versäumt, ein solches in den letzten drei Jahren auf den Weg zu bringen.
Nun will die Regierung innerhalb von drei Monaten in typischer Schnellschußmanier ein neues Gesetz auf den Weg bringen — gegen den Widerstand der Opposition. Der Verfassungsexperte Hans Meyer (Humboldt-Universität Berlin) laut Handelsblatt dazu:
Es sei lange Tradition im Parlament, dass das Wahlrecht immer einvernehmlich verabschiedet worden sei.
Allerdings glaube ich nicht, dass die Regierung, in der eine Splitterpartei Mitglied ist, auf diese Anregungen der Vernunft eingeht. Zu groß ist deren Arroganz gegenüber Recht und Gesetz.
Es wäre „eine Blamage erster Güte“ für das Parlament, sollten die Verfassungsrichter erneut gegen das Wahlrecht vorgehen müssen.
Aber was interessiert das die Regierung Merkel?
Nic