Wahlrechtsreform

Reichstag, Foto: Michael Mayer

Reichs­tag, Foto: Michael Mayer

Wie bekannt hat Deutsch­land im Moment kein Gesetz, dass die Nor­men für eine Bun­des­tags­wahl regelt. Die schwarz-gelbe Regie­rung hat es in ihrer voll­stän­di­gen Igno­ranz gegen­über den Vor­ga­ben des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes ver­säumt, ein sol­ches in den letz­ten drei Jah­ren auf den Weg zu brin­gen.
Nun will die Regie­rung inner­halb von drei Mona­ten in typi­scher Schnell­schuß­ma­nier ein neues Gesetz auf den Weg brin­gen — gegen den Wider­stand der Oppo­si­tion. Der Ver­fas­sungs­ex­perte Hans Meyer (Humboldt-Universität Ber­lin) laut Han­dels­blatt dazu:

Es sei lange Tra­di­tion im Par­la­ment, dass das Wahl­recht immer ein­ver­nehm­lich ver­ab­schie­det wor­den sei.

Aller­dings glaube ich nicht, dass die Regie­rung, in der eine Split­ter­par­tei Mit­glied ist, auf diese Anre­gun­gen der Ver­nunft ein­geht. Zu groß ist deren Arro­ganz gegen­über Recht und Gesetz.

Es wäre „eine Bla­mage ers­ter Güte“ für das Par­la­ment, soll­ten die Ver­fas­sungs­rich­ter erneut gegen das Wahl­recht vor­ge­hen müssen.

Aber was inter­es­siert das die Regie­rung Merkel?

Nic


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