Das Auto muss ein gewisses Alter erreicht haben - das heißt die erste Zulassung muss vor dem 01.09.2006 liegen. Darüber hinaus muss der Käufer des VW Neuwagen vier Monate oder mehr im Besitz des verschrotteten Autos sein. Die Verschrottung muss beim Kauf des neuen Autos nachgewiesen werden. Darüber hinaus gilt dieses Angebot bis zum 31.08.2015 - allerdings empfiehlt es sich die Prämie einige Tage vorher zu sichern und genügend Puffer für Papierkram und Postweg einzuplanen. Und hier können Sie sich die VW Wechselprämie ebenfalls sichern - darunter Modelle wie Tiguan, Golf, Polo, Passat, Touran oder up!: