Die Kooperation zwischen VW und Suzuki lief bis jetzt nicht gerade optimal. Jetzt musste VW den nächsten Rückschlag hinnehmen.
Volkswagen hat im Markenstreit gegen den japanischen Hersteller Suzuki vor Gericht eine Niederlage eingesteckt. Es ist Volkswagen nicht gelungen, gegen die von Suzuki angemeldete Marke SWIFT GTi vorzugehen. Laut dem EU-Gericht in Luxemburg (Rechtssache T-63/09), besteht keine Verwechslungsgefahr.
Suzuki hatte 2003 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Marke SWIFT GTi für Autos sowie deren Teile und Zubehör angemeldet. VW ist Inhaberin der Marke GTI und legte Widerspruch ein.
Das EU-Gericht argumentierte damit, dass die Branche den Begriff Gran Turismo Injektion (GTI) üblicherweise als Typenkürzel für sportliche Autos mit Benzin-Einspritzmotor verwenden. Außerdem gebe es weitere Marken mit dem Sigel GTI wie etwa Peugeot GTI oder Citroën GTI. Das von Suzuki benutzte Phantasiewort SWIFT am Anfang ist Unterschied genug.