Grüne wollen durch Vorurteile motivierte Straftaten wirksamer verfolgen
Recht/Antrag – 19.03.2012
Berlin: (hib/BOB) Durch Vorurteile motivierte Straftaten sollen von der Justiz mehr verfolgt werden. Dies verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einen Antrag (17/8796) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Straftaten wegen sexueller Identität, des Geschlechts, der Weltanschauung, Behinderung oder Alters gegen andere Menschen verfolgt.
Die Grünen wollen ferner die Richtlinien für die Strafverfahren und das Bußgeldverfahren von 1970 dahingehend ändern, dass klargestellt wird, dass bei „Mischantragsdelikten“, die durch Menschenfeindlichkeit motiviert sind, das „besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“ in der Regel zu bejahen ist. Angesichts der Tatsache, dass vorurteilsmotivierte Straftaten dem freiheitlich demokratisch verfassten Gemeinwesen widersprächen, würden einige Opfer aus Angst oder Scham keinen Strafantrag stellen. hib-Meldung
Wenn Männer grundsätzlich Täter sind und Frauen grundsätzlich Opfer, ist das kein Vorurteil? Wenn Männer als potentielle Vergewaltiger tituliert werden, ist das ebenfalls kein Vorurteil? Wenn die Justiz nach diesen Grundsätzen urteilt, dürfen Richter dann als kriminell bezeichnet werden? Fragen über Fragen…