Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat dem Freigabeantrag der Pfleiderer Finance B.V., deren Unternehmensanleihe börsennotiert ist , im Zusammenhang mit den Klagen von Gläubigern gegen die Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 20. Juni 2011 nicht stattgegeben. Damit können die mit großer Mehrheit getroffenen Beschlüsse nicht wie geplant umgesetzt werden. Diese waren Bedingung für den beschlossenen Verzicht der Gläubiger der Gesellschaft und die Eigenkapitalzuführung durch die Investoren. Eine finanzielle Restrukturierung der Pfleiderer AG ist insofern nicht im bisher geplanten Rahmen
Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Pfleiderer AG hätte keine unmittelbaren Auswirkungen auf die operativen Tochtergesellschaften, da die Pfleiderer AG (als Obergesellschaft) eine reine Beteiligungsholding ist. Die Insolvenz der Pfleiderer AG würde daher nicht automatisch zu Anschlussinsolvenzen von Tochtergesellschaften führen und hätte keinen unmittelbaren Einfluss auf die Aktivitäten der operativen Tochtergesellschaften. Es ist geplant, die wesentlichen Maßnahmen des Restrukturierungskonzepts im Wege eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung umzusetzen und damit die Pfleiderer AG zu sanieren.