Vorsorgen für Existenzgründer

Wer als Existenzgründer mit einem Start-up Erfolg haben will, braucht eine gute Geschäftsidee, einen langen Atem und viel Energie. Denn der Aufbau eines erfolgreichen Unternehmens erstreckt sich oft über mehrere Jahre. Insbesondere in der Anfangsphase bleibt wenig Zeit, um an die eigene Absicherung zu denken. Dabei steht und fällt der Unternehmenserfolg mit dem Existenzgründer.

Das A und O – die Krankenversicherung

Eine der wichtigsten Versicherungen, die jeder Existenzgründer in der Tasche haben muss, ist die Krankenversicherung. Anders als Angestellte, die sich erst mit Erreichen der Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung absichern können, steht Selbstständigen und Freiberuflern dieser Weg ohne Weiteres offen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge der privaten Krankenversicherung anhand des Gesundheitszustands, Alters und der zu versichernden Leistungen berechnet. Und bieten Sparpotenziale. Trotzdem: Was beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung zählt, sind die Leistungen.
Existenzgründer sollten daher die Entscheidung für eine private Krankenversicherung nicht ausschließlich auf der Grundlage des Beitrags treffen, sondern immer nach einem ausgeglichen Beitrags-/Leistungsverhältnis suchen.
Sparen lässt sich in der privaten Krankenversicherung unter anderem durch den Verzicht auf Komfortleistungen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung – Vorsorge für den Ernstfall

Berufsunfähig – eine Diagnose, die jeden treffen kann. Und gegen die auch Existenzgründer vorsorgen müssen.
Anders als viele Verbraucher denken, beschränken sich deren Ursachen nicht nur auf Unfallfolgen.
Wesentlich häufiger tritt die Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Invalidität auf. Und kann auch Unternehmer am Schreibtisch treffen. Um für den Ernstfall gerüstet zu sein und nicht ohne Einkommen dazustehen, ist der frühzeitige Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert.

Über die Berufsunfähigkeitsrente lässt sich der Einkommensausfall absichern.
Und viele Versicherer erkennen den Leistungsfall bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent an.
Existenzgründer sollten beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt in den Vertragsbedingungen auf den Ausschluss der abstrakten Verweisung achten.
Weitere Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.

Die Rürup Rente als Basis für den Ruhestand

Selbständige sind in den meisten Fällen nicht rentenversicherungspflichtig. Einerseits ein Vorteil, auf der anderen Seite aber auch eine große Verantwortung. Denn Existenzgründer müssen für den Ruhestand in Eigenregie vorsorgen. Und stehen vor einer großen Herausforderung. Denn die Altersvorsorge muss flexibel, sicher und erfolgsorientiert sein. Eine der wichtigen Säulen ist die Rürup Rente bzw. Basisrente. Sie orientiert sich an der gesetzlichen Rentenversicherung und kann mit 2 Vorteilen punkten. Die Rürup Rente führt einen hohen Sicherheitsfaktor ins Feld und ist steuerlich absetzbar.
Im Rahmen des Sonderausgabenabzugs können die Beiträge zur Rürup Rente seit 2005 steuerlich geltend gemacht werden
(2005: 60 Prozent, pro Jahr kommen zwei Prozentpunkte dazu).


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