In letzter Zeit gab es ja genügend Regen. Schlimm ist es, wenn die Straßen und Häuser unter Wasser stehen. Gefährlich ist es aber schon, wenn auf den Straßen sich große Lacken bilden. Denn fährt man zu rasant durch, kann der Motor Schaden nehmen, dies nennt man Wasserschlag.
Um einen Schaden am Triebwerk zu entgehen, sollte man vor einer Wasserfläche mit unklarer Tiefe eher ausweichen. Hat man dazu aber keine Möglichkeit mehr, und das Wasser steht bis zu den Stoßdämpfern, nur mit Schrittgeschwindigkeit durchfahren. Parkt das Auto, in einer 20 Zentimeter tiefen Lacke, Motor auf keinen Fall mehr starten. Der Antrieb zieht nämlich dann statt Luft Wasser an in die Brennkammern. Die Kolben stoppen in den Zylindern und die entstehende Kraft können Motorteile wie Lager, Pleuel oder Ventile schwer beschädigen.
Ausnahmen sind einige Geländewagen. Bei derartigen Fahrzeugen wird in der Bedienungsanleitung auch die sogenannte Wattiefe angegeben, die Aufschluss über die maximal mögliche Wassertiefe gibt. Ansonsten ist 40 Zentimeter das oberste Limit. Aber auch schon deutlich flachere Lacken können Schäden anrichten. Fährt man zu schnell durch, steigt Wasser in die Motorhaube. Auch Getriebe und Elektronik können absaufen.
Hat man auch eine Teilkaskoversicherung, heißt das noch lange nicht das sie auch zahlt. Der Grund dafür, der Schaden ist ja nicht unmittelbar durch die Überschwemmung passiert, sondern durch das Fahrverhalten des Versicherten. Ausnahme: Eine Überschwemmung tritt so plötzlich auf, dass der Fahrer den Motor nicht mehr rechtzeitig abstellen konnte.
Ist man aber Vollkaskoversichert muss der Wasserschlag bezahlt werden. Allerdings kann die Assekuranz die Zahlung bei grober Fahrlässigkeit ganz oder teilweise verweigern. Das tritt dann ein, wenn die Überflutung klar erkennbar war und der Fahrer die betroffene Straße trotzdem befuhr.