Vorsicht Abmahnung ! Der erste Schritt zur Kündigung !

Eine Abmahnung ist eine dringende Aufforderung an den Mitarbeiter, sein massiv vertragswidriges Verhalten zu beenden. Der Allrounder zeigt Ihnen, wann eine Abmahnung ‚wasserdicht’ ist.

Vorsicht Abmahnung ! Der erste Schritt zur Kündigung !

Bild pixabay

Kündigung ohne Abmahnung?

Eine Abmahnung ist normalerweise bei verhaltensbedingten Kündigungen – beispielsweise schlechten Leistungen oder unentschuldigtem Fehlen – eine unverzichtbare Voraussetzung. Eine vorhergehende Abmahnung aus dem gleichen Grunde ist nicht unbedingt notwendig, wenn der Verstoß gravierend ist, etwa, wenn der Arbeitnehmer nicht gutwillig, loyal oder redlich ist.

Beispiel für unredliches Verhalten

Ein Mitarbeiter gibt Betriebsgeheimnisse an einen Mitbewerber weiter oder bringt den Arbeitgeber vorsätzlich in Misskredit. Auch Diebstahl oder Betrug zählen zu dieser Kategorie. Oder zu spät zur Arbeit erscheinen. Zu lange Pausen und so weiter ...
Die Regel ‚Keine Kündigung ohne Abmahnung’ gilt auch dann nicht, wenn der Betrieb weniger als sechs Mitarbeiter hat oder das Vertragsverhältnis weniger als sechs Monate bestand hat.

Wie muss eine wirksame Abmahnung aussehen?

Sie werden hiermit ermahnt: Die Abmahnung muss eindeutig als solche erkennbar sein. Im Titel sollte Abmahnung, Rüge, Mahnung, Verwarnung oder ähnliches stehen. Erfolgt die Abmahnung mündlich, so muss genau dieser Begriff auch im Gespräch möglichst unter Zeugen verwendet werden.
Mündlich oder schriftlich: Die Mahnung kann sowohl schriftlich als auch mündlich erfolgen. Wegen der Beweislast sollte auf jeden Fall (auch) eine schriftliche Abmahnung erfolgen.
Das war falsch: Das Fehlverhalten muss klar für Dritte nachvollziehbar konkret ausgeführt werden. Deutungen oder vage Äußerungen sind nicht ausreichend. Außerdem muss der Ort, das Datum und die Uhrzeit des Verstoßes festgehalten werden.
Wir werten Ihr Verhalten als Verletzung der Vereinbarung: Die Abmahnung muss deutlich machen, dass das Verhalten als ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag oder eine firmeninterne Richtlinie oder Vorgabe gewertet wird.
Ändern Sie Ihr Verhalten: Aus der Mahnung muss klar hervorgehen, dass eine sofortige Abstellung des Fehlverhaltens gefordert wird.
Oder sonst: Auch die Konsequenzen eines andauernden Fehlverhaltens müssen in der Abmahnung festgehalten sein, damit eine Kündigung im nächsten Schritt rechtmäßig ist.

Fazit

Die Abmahnung dient dazu, den Mitarbeiter an seine vertraglichen Pflichten nachhaltig zu erinnern. Durch die genaue Beschreibung des festgestellten Fehlverhaltens wird dem Mitarbeiter die Möglichkeit gegeben, dieses abzustellen. Wenn es zum wiederholten Auftreten des gleichen Fehlverhaltens kommt, droht die Kündigung.
DER Allrounder

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