Vorfahrtsregel gilt nicht immer auf Parkplätzen

Wer glaubt, dass auf einem Parkplatz immer die Vorfahrtsregel “Rechts vor Links” gilt, hat sich leider getäuscht.

Das Landgericht Detmold hat entschieden, dass § 8 der Straßenverkehrsordnung auf Parkplätzen nur dann gilt, wenn die Wege auf dem Platz so breit und so deutlich gekennzeichnet sind, dass der Straßencharakter der Fahrbahnen klar und unmissverständlich ist. Sind lediglich die Parkbuchten markiert, müssen sich die Verkehrsteilnehmer laut ARAG Experten über die Vorfahrt verständigen.

Darum immer genau schauen und vielleicht auch mal nachgeben, auch wenn man im Recht wäre.

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