Vor Kita nur Impfberatung oder -check?

Die neuesten politischen Entwicklungen zur (quasi) Impfpflicht – worauf sich die Regierungskoalition geeinigt hat:
– Ausschluss von ungeimpften Personen aus Gemeinschaftseinrichtungen, wenn dort ein Masernfall bekannt wurde
– Verpflichtende Impfberatung vor Aufnahme eines Kindes in eine Kita (incl. Bußgeld bei Versäumnis)
– Überprüfung des Impfstatus von Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und evtl. Umsetzung des Arbeitsplatzes bei Bedarf.
– Aufnahme von Schutzimpfungen in die Bonusprogramme der Krankenkassen
– Wann ist der nächste Impftermin? – Eintrag in den Impfausweis.

Aus den Kreisen der Grünen kommt reflexhaft der Ruf nach dem Recht auf Unversehrtheit des Körpers, als ob dies nicht auch für “nicht impfbare”, chronisch kranke Kinder gelte, die stets Risiko laufen, von Ungeimpften in der Kita angesteckt zu werden. Was wiegt eigentlich mehr, das Recht der Eltern auf körperliche Unversehrtheit ihres Kindes bei einer verweigerten Impfung oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit des schutzbefohlenen Kindes, welches eine impfpräventable Krankheit bekommen könnte?
Immerhin erkennen auch grüne Politiker, dass beim Moment des Eintritts in den Kindergarten die Dimension des Gruppenschutzes erreicht ist und den Eigenschutz des Individuums überwiegt. Daher begrüßen auch sie grundsätzlich die Beratungsregelung.

Dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte geht dies nicht weit genug, er fordert einen Nachweis der Durchführung der empfohlenen Impfung gegen Masern oder fordert sonst die Eltern auf, ihr Kinder in private Einrichtungen zu geben, die evtl. ein weicheres Impfregime tolerieren.


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