Vor der Autoreise ins Ausland an alles denken

Macht man eine Autoreisen mit dem Pkw ins Ausland müssen einige Dinge mit im Autos sein. In Deutschland sind Warndreieck und Verbandkasten vorgeschrieben, das gilt laut ADAC auch bei Auslandsreisen. Ebenfalls mit an Bord sollten Warnwesten für alle Mitreisenden sein. In vielen Ländern muss man diese bei einem Unfall tragen.

Laut dem Autoclub sollte man auch ein Ersatzlampen-Set dabei haben, ist aber in Deutschland keine Pflicht. Ebenfalls nicht Pflicht aber Ratsam ist ein Europäischer Unfallbericht.  Warum einen Europäischen Unfallbericht? Ganz einfach: Formular sieht in allen Ländern gleich aus, was das Ausfüllen der Formulare für beide Unfallparteien enorm erleichtert.

Fährt man nach Spanien oder Italien und man hat am Heck einen Fahrradträger oder ein nicht unmittelbar zum Fahrzeug gehörendes Bauteil, muss dies durch eine Warntafel gekennzeichnet sein. Eine Grüne Versicherungskarte braucht man in den Ländern Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Iran, Israel, Lettland, Malta, Marokko, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Montenegro, Tschechien, Tunesien und in der Türkei. Wer ein älteres Fahrzeug ohne EU-Kennzeichen fährt, muss einen „D“-Länderaufkleber picken. Die Reiseinformation für jedes Land erteilen alle Automobilclubs sowie das Bundesaußenministerium.


ACE - Auto Club Europa

 


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