Von der Würde des Menschen

Erstellt am 14. Januar 2012 von Lux
Artikel 1, Grundgesetz für die BRD:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Die Würde des Menschen ist also nicht antastbar? Als würde ein Mensch nicht antastbar sein...
Der Philosoph aus Königsberg in Ostpreußen, Immanuel Kant (1724 - 1804), behauptete, die menschliche Würde bestehe darin, nur in dem Maße bereit zu sein, sich einem Gesetz zu unterwerfen, wie man sich zugleich als gesetzgebendes Glied betrachten darf.
Ich habe mit dieser Aussage Kants keine Probleme. Mein Selbstbewußtsein und meine Vorstellung von Freiheit werden durch diese Aussage untermauert. Es ist die Art und der Anspruch, wie ich zu leben gedenke.
Allerdings wird es mit zunehmendem EU- Bolschewismus und einiger weiterer Faktoren, wie Banken- bzw. Heuschreckendiktatur oder die als Demokratie getarnte Oligarchie beständig schwieriger, ja unmöglich, diesen Anspruch leben zu können.
Deshalb:
Wehrt euch!
Ein Herr wird niemals Herren über sich dulden.
Und deshalb dennoch Autoritäten anerkennen können. 

Und halten uns an Regeln, wenn man uns regeln läßt.
Rammstein, Haifisch