von der Leyen: kriminelles Regierungshandeln

Von Eckhardschulze

Es ist an und für sich einfach unglaublich, was da DER SPIEGEL in seiner Ausgabe vom 17.1.2011 auf Seite 15 unter Teure Berechnungen berichtet. Es geht um die Neuberechnung des Regelsatzes, die auf Verlangen der SPD im Vermittlungsausschuss vom Statistischen Bundesamt angefordert wurde. Dabei sollten auch die “Aufstocker” nach SGB XII bei der statistischen Auswertung unberücksichtigt bleiben.

Jetzt zeigt sich offenbar nach Vorliegen der Berechnung, dass die eiskalte Ministerin von der Leyen (nach Sigmar Gabriel, SPD) bewusst und vorsätzlich das Grundgesetz missachtet hat. Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Betrag liegt nicht bei 364,00 Euro, wie die betrügerische Ministerin der Bevölkerung bis heute vorgemacht hat, er müsste vielmehr bei mindestens 394 Euro liegen.

Die Ministerin von der Leyen hat ein klar verfassungswidriges Gesetz bewusst und vorsätzlich vorgelegt; das nenne ich kriminell, da dadurch den Millionen Bedürftigen Teile des unabdingbaren Existenzminimums entzogen werden. Wir handelt sich bei der Regierungskoalition nachweislich um kriminelle Verhaltensweisen, bei denen leider niemand mit einer Haftstrafe zu rechnen hat.

In einem Rechtsgutachten zum Regierungsentwurf bezogen auf die Regelsätze schreibt Prof. Dr. jur. Johannes Münder folgendes zu dem angewandten statistischen Verfahren (Seite 6 f):

Ganz grundsätzlich mangelt die qualitative Festlegung der Referenzgruppe darunter, dass der RegE bei der Referenzgruppe nicht, wie vom BVerfG gefordert (Rn 169), dafür gesorgt hat, dass unter qualitativen Gesichtspunkten die Referenzgruppe „zuverlässig über der Sozialhilfeschwelle“ liegt. Erforderlich dazu wäre eine Festlegung der Sozialhilfeschwelle. Inwiefern dies aufgrund der vorhandenen Daten (insbesondere bei den Arbeitsgemeinschaften) möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Verweis im RegE, dass zur Herausrechnung ein unvertretbarer Aufwand erforderlich ist, entspricht mit Blick auf die EVS 2008 nicht der Diktion des BVerfG. Es entbindet den Gesetzgeber gerade nicht davon, dafür Sorge zu tragen, dass er sein Bedarfsermittlungssystem fortentwickelt und so weit wie möglich empirisch abgesicherte Daten erhebt, um diesen Bereich ggf. schätzen zu können(Rn 169).

(Fettschrift; Hervorhebung durch den Autor dieses Artikels)

Damit missachtet die eiskalte Ursula von der Leyen (CDU) vorsätzlich das Urteil des BVerfG vom 09.02.2010

BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 – 220).

Die fehlerhafte Referenzgruppe war in dem vorgenannten Urteil ein Grund für die Erklärung der Verfassungswidrigkeit der HartzIV – Regelungen. Aber das hat die kriminelle Ministerin nicht weiter gestört.

Jetzt beklagt DER SPIEGEL, dass mit einem höheren Regelsatz, wie vom Statistischen Bundesamt etwas richtiger ermittelt, mit rund “400000” weiteren Leistungsempfängern zu rechnen sei.

Das ist blanker Zynismus, denn es handelt sich um das EXISTENZMINIMUM, das offenbar aus Haushaltsgründen den Armen in der Gesellschaft vorenthalten werden soll, während Generalsekretär Lindner (FDP) mit dem Ende der Regierungskoalition droht, wenn nicht Steuererleichterungen für die FDP- und UNIONS-Klientel in 2011 durchsetzbar sind.

Aber die eiskalte Ministerin von der Leyen (CDU), die man sich auch gut in einer noch weiter rechts stehenden Partei vorstellen kann, hat eiligst die unionsgeführten Länder angeschrieben. Dazu zitiert DER SPIEGEL auf Seite 15 folgendes:

In einem Brief an Kollegen in den unionsgeführten Ländern warnt Ursula von der Leyen vor derartigen Plänen: “Wir sollten mit unseren Verhandlungspartnern einig werden, nicht immer neue Wunschrechnungen in den Mittelpunkt unserer Beratungen zu stellen.”

Daraus wird die Missachtung des Grundgesetzes und der Rechtsfortschreibung des BVerfG deutlich; die kriminelle Regierungskoalition will den Betroffenen das durch das GRUNDGESETZ garantierte und unabdingbare Existenzminimum vorenthalten.

In einem anderen Artikel hatte ich bereits weitere klare Rechtsverstöße der Bundesregierung bei der Ermittlung der Regelsätze aufgezeigt. Der jetzt neu ermittelte Regelsatz von 394 Euro berücksichtigt nur einen Teil der gravierenden Mängel der Gesetzesvorlage.

Den Betroffenen kann nur empfohlen werden, gegen die neuen “Regelsätze” zu klagen, da der vielfältige Rechtsmissbrauch bei der Ermittlung der Regelsätze unübersehbar ist.

Nach meinem Kenntnisstand werden regional bereits einige “Sammelklagen” vorbereitet, denen man sich anschließen kann.

Offensichtlich nimmt sich die derzeitige Regierungskoalition heraus, das Grundgesetz schlicht zu missachten. Die Demokratie, die ohne einen verlässlichen Rechtsrahmen nichts wert ist, scheint den Taugenichtsen der UNION und der FDP lästig zu sein.

Das erinnert an die Entwicklungen Ende der 20er Jahre und der 30er Jahre; auch damals war die Demokratie bei den Konservativen und den Liberalen einfach nur lästig. Das führte bekanntlich dazu, dass die Vorläufer-Parteien der UNION und der FDP das Ermächtigungsgesetz ermöglichten. Das ist das Erbe der UNION und der FDP, das anscheinend in den letzten Jahren eine Erneuerung erfährt.

Auch die EU kennt eine Ermächtigung des EU-Rates und der Kommissare, die dem Ermächtigungsgesetz aus 1933 ähnelt. Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider (Universität Erlangen-Nürnberg) nennt die EU zu Recht despotisch. Der ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichtes und Bundespräsident, Prof. Dr. jur. Roman Herzog, nannte die EU undemokratisch. Die Äußerungen ausgesprochener Fachleute machen deutlich, wie lästig die Demokratie und die Einhaltung des Grundgesetzes der UNION und der FDP und von Teilen der SPD geworden ist.

Wer die Reste der Demokratie schützen und bewahren will, der muss in diesem Jahr die CDU und die FDP aus der Regierungsverantwortung wählen.

Jede andere Regierungskoalition wäre ein Segen für Deutschland und Europa und die Zukunft der Kinder.

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