von der Leyen: Bildungs- und Teilhabe- Lügenpaket für die Kinder

Von Eckhardschulze

Seit einigen Wochen wird von den Taugenichtsen der UNION und der FDP beklagt, dass das so hoch gelobte “Bildungs- und Teilhabepaket” für Kinder von den Betroffenen kaum wahrgenommen wurde. Ein FDP-Politiker kam sogar auf die Idee, den Eltern wegen mangelnder Bereitschaft oder der Versäumnisse zur Antragstellung den Regelsatz zu kürzen. An und für sich ist das nur ein weiterer Beweis für die “spätrömische Dekadenz” der FDP; es handelt sich nicht nur um den “Esel” Westerwelle (nach Heiner Geißler, der die Historie mit beißendem Spott etwas abgewandelt hatte), sondern eher um eine ganze Herde.

Dass das Bildungs- und Teilhabepaket in Wirklichkeit eine Mogelpackung ist und darüber hinaus Kinder und Eltern stigmatisiert, weil für Dritte die Bedürftigkeit erkennbar wird, kann anhand der folgenden Hinweise belegt werden:

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (10 Euro/Monat; § 28 Abs. 7 SGB II)

Die Leistungen für Mitgliedschaften (Musikschule, Sportvereine, …) und Nachhilfe sowie angeleiteten Freizeiten (begleitete Zeltlager, Ausflüge des Jugendverbandes, …) erfolgen per Direktzahlung der Behörde an den Leistungsanbieter.

Konsequenz: Die Betroffenen müssen sich als Bezieher von SGB II/XII – Leistungen outen; das wirkt wie eine Art “Hartz-IV-Plakette” in der Öffentlichkeit. Die Stigmatisierung der Betroffenen hat spätestens seit der “spätrömischen Dekadenz” des Taugenichtses von der FDP Methode. Durch fortgesetzte Demütigung soll auch die Bereitschaft zur Annahme von “Billig-Jobs” gefördert werden. Die Vorgehensweise erinnert an das Behördenverhalten der 30er Jahre des letzten Jahrhunderts.

Kaum bekannt ist den Betroffenen, dass der Betrag von 60 Euro (normaler Bewilligungszeitraum 6 Monate) bei nachgewiesenem Bedarf auch auf einmal gewährt werden kann,

Wenn das Kind erst im nächsten Monat einem Verein beitritt, kann der Antrag bereits vorher gestellt werden, damit nicht ein Teil des Anspruches verlorengeht.

Weil die Taugenichtse der UNION und der FDP an der Stigmatisierung der Eltern festhalten wollen, sind spontane Besuche von Theater-Veranstaltungen oder Museen nicht förderfähig!

Fraglich ist, ob nicht die “Erstausstattung” der Kinder für Sportanzug und Turnschuhe/Fußballschuhe usw. unter § 24 Abs. 3 Nr. 2 SGB II (Erstausstattung für Bekleidung) fällt, denn der Regelsatz für Kinder reicht ja bekanntlich noch nicht einmal für eine “gesunde Ernährung”!

Lernförderung (§ 28 Abs. 5 SGB II)

Gefördert werden nur “Schwächen” (Gefährdung der Versetzung), wenn das “Kind” schon in den Brunnen gefallen ist. Wenn ein Kind gefördert werden soll, damit es zukünftig das Gymnasium besuchen kann, dann gibt es selbstverständlich kein Geld. Die “Gleichheit” der Bildungschancen sieht anders aus.

Interessant ist auch, dass der Zuschuss zwar für eine notwendige Nachhilfe (Bestätigung der Schule erforderlich) bezahlt wird, aber nicht für die Förderung besonderer Talente. Das erweckt den Anschein, als ob UNION und FDP nicht daran interessiert sind, dass besondere Talente aus den “unteren Schichten der Bevölkerung” gefördert werden. Die besonderen Talente, die nach den “Sonntagsreden" der Politiker Deutschland auch zukünftig nach vorne bringen, sollen offensichtlich nur aus den “wohlhabenden” Schichten der Bevölkerung kommen. Das entspricht der Strategie, etwa 1/3 der Bevölkerung in die Armut zu treiben und dort zu halten, damit letztlich durch Lohndruck usw. die ELITEN in der Gesellschaft reich bleiben können oder noch reicher werden. Da will man unter sich bleiben.

Auch hier müssen sich die Eltern gegenüber der Schule / den Lehrern als Bezieher von Hartz-IV-Leistungen “öffentlich” machen. Ein Skandal. Dass darüber hinaus den Eltern nahezu die Entwicklung ihres Kindes aus der Hand genommen wird, entspricht der unübersehbaren Absicht, Hartz-IV-Empfänger faktisch zu entmündigen.

“Fahrtkosten” werden nicht übernommen. Das zeigt insgesamt, dass die eiskalte Ministerin von der Leyen (nach Sigmar Gabriel, SPD) in Wirklichkeit die Kinder nicht fördern will, weil beinahe überall “versteckte Fußangeln” eingebaut wurden, die der Öffentlichkeit selbstverständlich nicht bewusst sind.

Mittagsverpflegung (§ 28 Abs. 6 SGB II) – auch Tageseinrichtungen/Tagespflege -

Sofern in der Schule kein “gemeinschaftliches Mittagessen” angeboten wird, entfällt die Förderung (Selbstbehalt = 1 Euro pro Tag).

Das ist eine krasse Ungleichbehandlung der Kinder, zumal in einigen Ländern das Mittagessen in den Schulen kostenlos angeboten wird.

Wenn in Schulen nur “private” Kantinen vorhanden sind, dann entfällt die Förderung.

Die Regelung dürfte grundgesetzwidrig sein, da die gebotene “Gleichbehandlung” der Kinder nicht gewährleistet wird; m.E. ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz.

Schülerbeförderung (§ 28 Abs. 4 SGB II)

Hier soll einmal der “Gesetzestext” herangezogen werden, um die “Täuschung” deutlich zu machen:

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(4) Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten.

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Daraus leitet die Sozialagentur – Bürokratie das Recht ab, beispielsweise für Kinder bis zur 4. Klasse den zumutbaren Fußweg auf 2 km festzulegen und ab der 5. Klasse die Zumutbarkeit auf 3 km zu erhöhen. Da spielen die Jahreszeiten (Winter) und die Umgebung (Waldwege…) keine Rolle. Auch hier wird den Eltern die Entscheidungsfreiheit vollständig genommen.

Im Wesentlichen bleibt es bei der Förderung derjenigen, die bisher schon einen Anspruch hatten.

Und wenn doch einmal eine “Monatskarte” gewährt werden sollte, dann wird der “Eigenanteil des Kindes” je nach Altersstufe zwischen 13 Euro und 18 Euro abgezogen (Bestandteil des Regelbedarfes).

Schulbasispaket für Schulmaterialien (§ 28 Abs. 3 SGB II)

Nach § 77 Abs. 6 SGB II ist das Schulbasispaket erstmalig am 1. August 2011 zu zahlen. Und zwar jeweils zum, 1. August 70 Euro und 1. Februar 30 Euro, also insgesamt 100 Euro.

Ein- und mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten (§ 28 Abs. 2 SGB II)

Erstattet werden die tatsächlichen Aufwendungen für eintägige Ausflüge von Schulen und Kindertagesstätten und für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der “schulrechtlichen Bestimmungen”.

Hinweis

Alle Leistungen, mit Ausnahme des Schulbasispaketes, müssen vorher beantragt werden (§ 37 Abs. 1 SGB II).

Alle Leistungen, mit Ausnahme der “Teilhabe” (siehe oben) gelten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (§ 28 Abs. 1 SGB II).

Die “Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben” (siehe oben) wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt (§ 28 Abs. 7 SGB II).

Fazit

Das von der JOURNAILLE gefeierte Bildungs- und Teilhabepaket ist bei näherer Betrachtung in Wirklichkeit weitgehend eine Mogelpackung; Kinder und Eltern werden gezielt durch die Bekanntgabe des “Hartz-IV-Status” gedemütigt, den Eltern wird zunehmend die Zuständigkeit für ihre Kinder entzogen. Zukünftig werden nicht unwesentliche Entscheidungen (Schulwahl in Abhängigkeit von der Entfernung, …) vom “Sachbearbeiter” der Behörde entschieden.

Die zusätzlichen Bürokratiekosten umfassen mehr als 130 Millionen Euro jährlich. Es wäre für die Kinder besser gewesen, den Regelsatz anzuheben, um eine kindgerechte Ernährung zu gewährleisten. Aber das passte nicht in das “neoliberale Konzept” der Stigmatisierung der Hartz-IV-Empfänger, die gefälligst jede Sklavenarbeit zu akzeptieren haben, wie es die Gierigen und Abzocker in der Gesellschaft zur Aufrechterhaltung der Umverteilung von unten nach oben vorsehen.

Nur die “Noch-Arbeitsplatz-Besitzer” haben noch nicht gemerkt, dass diese Politik dazu dient, die Löhne und Gehälter zukünftig weiter abzusenken bzw. neue “prekäre Arbeitsverhältnisse” zu schaffen bzw. durchzusetzen. Der zurückliegende 1. Mai mit der neuen “Freizügigkeit” leitet die nächste Runde der Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse ein. Das “despotische” Europa (EU) der Konzerne und der Eliten (nach Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider, ehemals Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Erlagen-Nürnberg) hat dafür gesorgt. Aber das steht an und für sich nicht in der Zeitung mit den großen Buchstaben.