Vom Fluch der selbst freigegebenen Bilder

Vom Fluch der selbst freigegebenen Bilder

© Benjamin Thorn / pixelio.de

Auch wenn die gestern vom Landgericht München verkündete Entscheidung (Az. 9 O 29610/11) noch nicht rechtskräftig ist, derzeit jedenfalls muss die ehemalige fürther Landrätin und heutige fraktionslose bayerische Landtagsabgeordnete Gabriele Pauli dulden, dass in der Vergangenheit von ihr autorisierte Bilder mit schwarzen Latexhandschuhen weiterhin verwandt werden.

Frau Pauli löste vor einigen Jahren nicht nur durch ihren Streit mit dem damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber grosse Medienresonanz aus, sondern auch aufgrund ihrer Photos in einem Gesellschaftsmagazin mit überwiegend männlicher Leserschaft, die sie unter anderem mit schwarzen Latexhandschuhen zeigten.

Als nun ein ehemaliges Erotikmodell in Bayern das Amt der Landrätin anstrebte, berichtete hierüber der Bayerische Rundfunk (BR) und bebilderte diesen Bericht unter anderem mit den damals von Frau Pauli mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis veröffentlichten Photos.

Gegen diese Veröffentlichung wehrte sich Frau Pauli vor dem Landgericht München – und verlor: es läge kein rechtswidriger Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht vor, sie müsse die Photos dulden, auch wennseit dem erstmaligen Erscheinen schon mehrere Jahre vergangen seien.

Frau Pauli liess mitteilen, sie werde das Urteil in der nächsten Instanz anfechten.

Allerdings kann jedem nur geraten werden, genau darauf zu achten, welche Bilder er zur Veröffentlichung freigibt oder selbst veröffentlicht.

Nähere Informationen finden Sie auch hier.


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