Es stimmt zwar, dass die Donezker Republik die Todesstrafe für besonders schwere Verbrechen eingeführt hat, doch nur für die Dauer des Krieges. Eines Krieges, den auch die Beck zu verantworten hat, da sie diejenigen unterstützt, die diesen Krieg angezettelt haben und unschuldige Menschen abschlachten.
Der Becksche Einsatz gegen die Todesstrafe darf zudem als äußerst einseitig bezeichnet werden und ist damit unglaubwürdig. Beispielsweise ist in Israel längst Praxis, was in der Donezker Republik eingeführt wurde. Doch dazu schweigt Beck.
Zum Wahlsieg Barack Obamas erklärt Marieluise Beck, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss: Ich freue mich sehr über den Wahlsieg Barack Obamas. Das moderne, bunte, tolerante Amerika hat sich gegen diejenigen durchgesetzt, die spalten, statt versöhnen wollten. Das ist ein gutes Signal für Amerika und die Welt. In den nächsten vier Jahren hat Präsident Obama die Chance, seine Reformagenda weiter voranzutreiben. Dabei hoffe ich als Grüne, dass der Kampf gegen den Klimawandel neben der so wichtigen Reform der Einwanderungsgesetzgebung ganz oben auf der Liste des Demokraten steht. Auch die Bundesregierung sollte die zweite Amtszeit Barack Obamas als Chance erkennen und endlich mehr dafür tun, um die Politik Obamas zu unterstützen. Die gemeinsame Themenliste ist lang: Die Schließung Guantánamos, die Bekämpfung der Schuldenkrise und der Kampf gegen den Klimawandel. Berlin hat die letzten vier Jahre verschlafen. Jetzt ist es an der Zeit, das transatlantische Verhältnis neu zu beleben.
Marieluise Beck
Doch es ist Fakt: Die Todesstrafe kann in der EU wieder eingeführt werden und auch auf Demonstranten darf im Krisenfall scharf geschossen werden.
Das Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 vom 14.12.2007) veröffentlichte Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben: »Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.«
In der Erläuterung zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK (Europäische Menschenrechts-Konvention) heißt es unumwunden: »Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …«Was nun Frau Beck? €Uropa ist keine Enklave. Die Verbündeten Israel und USA auch nicht. Fangen sie doch endlich damit an, die Menschenrechte auf dem Territorium zu schützen, dessen Bevölkerung sie angeblich vertreten. Für den "Schutz der Menschenrechte" in der Donezker Volksrepublik werden sie jedenfalls nicht vom deutschen Steuerzahler bezahlt. Also sollte sich ihr Bemühen um die Menschenrechte hauptsächlich auf das Territorium der Deutschen beschränken. Jedoch widerspricht ihr bisheriges Handeln diesem frommen Wunsch in eklatanter Weise. Kann es sein, dass in ihrer Weltsicht die Deutschen keine Menschen sind?