Vollzeit arbeiten – Gehalt wie bei einem Teilzeitjob

Wer als Hartz-IV-Empfänger einen Job mit sittenwidrig niedriger Vergütung verweigert, muss keine Kürzung der Regelleistung hinnehmen. Das entschied das Sozialgericht Berlin (Az. S 55 AS 24251/11 ER). Als sittenwidrig gilt eine Vergütung, wenn sie trotz Vollzeitbeschäftigung unter dem Niveau der Grundsicherung liegt. Eine Dame hatte geklagt, die eine Vollzeitarbeitsstelle ablehnte, die als Lohn unter dem Existenzminimum von 989 Euro brutto, bzw.. 769,87 Euro netto gelegen hätte. Die Richter begründeten, das Entgelt des Angebotes hätte bei mindestens 1.085 Euro liegen müssen. Am besten wäre allen geholfen, wenn es für volle Arbeit auch anständigen Lohn gäbe. 989 Euro brutto das muss man sich mal vorstellen das sind gerade einmal 769,87 € netto davon kann kein Mensch leben. Arbeitszeit 40 Stundenwoche im Monat 160 h das macht etwa einen Stundenlohn von 4,80 € netto. Das ist ja schon Sklaverei. Unser Staat wundert sich dann wenn er zu wenig Steuern einnimmt. Keiner sollte zu diesen Bedingungen überhaupt arbeiten gehen das Urteil finde ich richtig.


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