Wenn Richter über Bande Strafvereitelung im Amt betreiben, dann kann es sich bei der Person auf der Anklagebank nur um einen Polizeibeamten handeln
Gestern traf ich auf einer Demo gegen Bewohnervertreibung durch Makler, vornehm Gentrifizierung genannt, eine alte Bekannte. Frauke, mitte zwanzig und Atomkraftgegnerin war beim letztjährigen Castoreinsatz von einer berittenen Polizistin mutwillig und vorsätzlich niedergeritten worden. Nachdem ihre Verletzungen halbwegs abgeheilt waren, erstattete sie Anzeige gegen Unbekannt, suchte sich einen Anwalt und klagte.
Spannend an der Geschichte ist der Umstand, dass ein Video existiert, welches den Tathergang genau dokumentiert. Die beklagte Polizistin hatte sich mit zwei weiteren Kollegen präzise abgesprochen und zu dritt belogen sie den Richter am Amtgericht nach Strich und Faden. Das ist normal, Nichtpolizisten tun dies ebenfalls. Etwas anderes hingegen war alles andere als normal. Als Frauke das Gericht anhand des Videobeweises mit der ungeschminkten Wahrheit konfrontierte, befand dieses die Beweiskraft der Aufzeichnung für unzureichend und wies die Klage zurück.
Frauke hat nun die Möglichkeit, eine Instanz höher, also am Landgericht, erneut zu klagen. Die Kosten für ihren Anwalt übernimmt die Stadt jedoch nicht mehr, das muss sie nur in erster Instanz. Daher müsste sie ihn aus eigener Tasche finanzieren. So viel Geld hat sie nicht und ist daher gezwungen, den Fall auf sich beruhen zu lassen. Wenn Richter in diesem Lande Strafvereitelung im Amt betreiben, so beweist dies nur, dass wir den besten Rechtsstaat haben, den man sich kaufen kann.