Voll beherrschbares Risiko

Liegt ein sog. voll beherrschbares Risiko vor, so kommt den Patienten eine Beweiserleichterung zugute.

Ein sog. voll beherrschbares Risiko liegt vor, wenn bei einem Arzthaftungsanspruch feststeht, dass die Primärschädigung aus einem Bereich stammt, dessen Gefahren von der Behandlerseite voll ausgeschlossen werden können und müssen. Die Ärzte haben sodann die Vermutung der objektiven Pflichtwidrigkeit bzw. des Verschuldens zu widerlegen. Der Patient muss hierbei jedoch darlegen, dass der fehlerhafte medizinische Eingriff einem voll beherrschbaren Risikobereich des Arztes bzw. seines Hilfspersonals zugeordnet werden kann.

Typische Fallgruppern der voll beherrschbaren Risiken sind mangelnde Funktionstücktigkeit eingesetzter medizinischer Geräte, vermeidbare Keimübertragungen durch ärztliches oder nichtärztliches Personal oder durch benutzte medizinische Geräte, eine falsche intraoperative Lagerung des Patienten sowie Fälle der beherrschbaren Sturzgefahr von Patienten.

Last updated by Pia Vilsmeier at 18. März 2013.


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