Am Sonntag den 13. Februar 2011, steht allen wahlberechtigten Berlinern und Berlinerinnen die Möglichkeit offen, sich an einem "Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben" zu beteiligen.
Seit die Berliner Wasserbetriebe 1999 zu 49,9 Prozent an RWE und Veolia verkauft wurden, stiegen die Wasserpreise in der Hauptstadt massiv. Laut einem Interview der Berliner Umschau mit Thomas Rudek, Sprecher des Volksbegehrens, bis zu 35%. Die Verkaufsverträge sind bis heute geheim -- Experten vermuten z.b. eine öffentliche Gewinngarantie für die Investoren. Auf Kosten der Landeskasse. Am 14. Juli 2010 urteilte das Landesverfassungsgericht: Abgeordnete dürfen die Verträge künftig einsehen. Für das Volksbegehren „Wasser gehört in Bürgerhand" ist dieses Urteil nicht ausreichend. Seit 2008 kämpft das Bündnis für eine vollständige Offenlegung der Verträge, will die Wasserbetriebe mittelfristig rekomunalisieren.
Der bisherige Lauf des Berliner Volksbegehrens
Die erste Stufe des Volksbegehren fand bereits 2008 statt, wurde jedoch vorerst vom Senat untersagt, bis diese Entscheidung vom Landesverfassungsgericht einstimmig gekippt wurde. Die kleine Bürgerinitiative sammelte über 40'000Unterschriften und übertraf somit ihre Erwartungen und die Mindestanforderung von 20'000 Unterschriften deutlich.
Diese Unterschriften gab man beim zuständigen Innensenator ab, doch statt nun die zweite Stufe des Volklsbegehrens in Gang zu setzen, äußerte sich der damals Rot-Rote Senat, dass das Volksbegehren gegen höherrangiges Recht verstößt. Genauer gesagt bedeutet das soviel wie, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Konzernen gehen den Bürgern nichts an. Aber natürlich darf man weiterhin brav zahlen.
Gegen diese Ablehnung des Senats wurde in der Folge Einspruch beim Verfassungsgerichthof erhoben und wieder wurde dieser einstimmig angenommen. Dennoch verstrichen anderthalbjahre und erst im Sommer 2010 startete man mit der 2. Stufe des Volksbegehrens.
Bis zum 27. Oktober 2010 hat man die Zeit 172'000 gültige Unterschriften zu sammeln. Man schafft es auf stattliche 280'000 gültige Unterschriften.
Wozu am Sonntag abstimmen gehen?
In Medien und Öffentlichen Diskussionen kam die Frage auf, ob denn der Volksentscheid nach den bisherigen Veröffentlichungen noch nötig sei. Die Initiatoren des Volksbegehrens äußern sich wie folgt:
So weit die momentan beherrschenden Punkte des öffentlichen Meinungsbildes. Die weiteren Folgen von Privatisierung staatlicher Infrastrukturen gehen aber noch viel weiter, als das nur ungeniert die Preise angehoben werden.
Ein Blick auf unsere heutige Trinkwasserqualität zeigt, dass unser Trinkwasser mit vielen chemischen Belastungen versetzt ist.
Im Folgenden werden die wichtigsten aufgeführt.
Durch zunehmende Privatisierung von Kläranlagen, ist die notwendige Filterung unseres Trinkwassers kaum noch zu gewährleisten, denn dies wiederstrebt den Profitdenken. Ergo Privatisierung dient den Interessen des Profits! Gemeinschaftliche Interessen wie Qualität des Grundwassers und der damit verbundenen Gesundheit der Verbraucher haben sich dem Profit unterzuordnen. Noch krasser ausgedrückt, materielles Papier steht über einem geistig lebendigen Wesen! Außerdem ist Trinkwasser das Grundnahrungsmittel Nummer Eins.
Privatisierung der kommunalen Trinkwasserversorgungen
Die Europäische Union will ALLE kommunalen Trinkwasserversorgungen privatisieren! Von den Bürgern fast unbemerkt wird derzeit in Brüssel durch die EU-Kommission mit Hilfe der großen Stromkonzerne und anderer Weltkonzerne (z.B. Suez, Veolia, Eon, RWE u.a.) die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung für ganz Europa stark vorangetrieben. Das lässt, wie in England und Wales bereits geschehen, für die Bürger Schlimmes befürchten. Denn dort sind die Wasserpreise nach der Privatisierung stark angestiegen, die Aktionäre haben riesige Gewinne abgeschöpft, die Anlagen wurden herunter gewirtschaftet und die Wasserqualität hat sich verschlechtert. Der Gewässerschutz ist auf der Strecke geblieben. Es geht nicht mehr ums Wasser. Es geht nur noch um möglichst hohe Gewinne.
Künftig soll auch ein privater Konzern (z.B. EnBW, RWE oder CocaCola) die Wasserversorgung einer Stadt, einer Gemeinde, eines Zweckverbands oder einer ganzen Region betreiben können. Durch sog. Gebietskonzessionen wäre dann die Wasserversorgung für lange Zeit (20 bis 25 Jahre) unwiderruflich aus der Hand gegeben.
Empfohlene Dokumentationen & Videobeiträge:
The Corporation (deutsch Untertitelt)1 Teil 2
Das Milliardengeschäft mit unserem Trinkwasser
Der große Ausverkauf
Der Irrsinn des Wassersparens in Deutschland
Hydraulic Fracking - Einfach mal Gift ins Grundwasser
Weitere Informationen:
Berliner Wassertisch
Wasser-Geheimverträge und das Volksbegehren: Mediale Offenlegung kann gesetzliche Offenlegung nicht ersetzen!
Wasser-Volksentscheid am 13. Februar ist notwendig
Wowereit und die Geheimverträge
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Der Gewährleistungsstaat - Zwischen Ausverkauf des Staates und Konzernaristokratie
Weitere Quellen:
http://www.jodkrank.de/Trinkwasser/trinkwasser.html
Seit die Berliner Wasserbetriebe 1999 zu 49,9 Prozent an RWE und Veolia verkauft wurden, stiegen die Wasserpreise in der Hauptstadt massiv. Laut einem Interview der Berliner Umschau mit Thomas Rudek, Sprecher des Volksbegehrens, bis zu 35%. Die Verkaufsverträge sind bis heute geheim -- Experten vermuten z.b. eine öffentliche Gewinngarantie für die Investoren. Auf Kosten der Landeskasse. Am 14. Juli 2010 urteilte das Landesverfassungsgericht: Abgeordnete dürfen die Verträge künftig einsehen. Für das Volksbegehren „Wasser gehört in Bürgerhand" ist dieses Urteil nicht ausreichend. Seit 2008 kämpft das Bündnis für eine vollständige Offenlegung der Verträge, will die Wasserbetriebe mittelfristig rekomunalisieren.
Der bisherige Lauf des Berliner Volksbegehrens
Die erste Stufe des Volksbegehren fand bereits 2008 statt, wurde jedoch vorerst vom Senat untersagt, bis diese Entscheidung vom Landesverfassungsgericht einstimmig gekippt wurde. Die kleine Bürgerinitiative sammelte über 40'000Unterschriften und übertraf somit ihre Erwartungen und die Mindestanforderung von 20'000 Unterschriften deutlich.
Diese Unterschriften gab man beim zuständigen Innensenator ab, doch statt nun die zweite Stufe des Volklsbegehrens in Gang zu setzen, äußerte sich der damals Rot-Rote Senat, dass das Volksbegehren gegen höherrangiges Recht verstößt. Genauer gesagt bedeutet das soviel wie, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Konzernen gehen den Bürgern nichts an. Aber natürlich darf man weiterhin brav zahlen.
Gegen diese Ablehnung des Senats wurde in der Folge Einspruch beim Verfassungsgerichthof erhoben und wieder wurde dieser einstimmig angenommen. Dennoch verstrichen anderthalbjahre und erst im Sommer 2010 startete man mit der 2. Stufe des Volksbegehrens.
Bis zum 27. Oktober 2010 hat man die Zeit 172'000 gültige Unterschriften zu sammeln. Man schafft es auf stattliche 280'000 gültige Unterschriften.
Laut Information der Landesabstimmungsleiterin Dr. Petra Michaelis-Merzbach vom 09.11.2010 liegen ingesamt 280 887 gültige Zustimmungserklärungen vor - das sind 11,4 Prozent - und damit mehr als die erforderliche Anzahl. Eingereicht wurden insgesamt 320 700 Unterschriften. „Die Landesabstimmungsleiterin stellt fest, dass die für das Volksbegehren geltenden Vorschriften beachtet worden sind und dass das Volksbegehren über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben zustande gekommen ist“, heißt es in der Mitteilung.
Wozu am Sonntag abstimmen gehen?
In Medien und Öffentlichen Diskussionen kam die Frage auf, ob denn der Volksentscheid nach den bisherigen Veröffentlichungen noch nötig sei. Die Initiatoren des Volksbegehrens äußern sich wie folgt:
"Was die Transparenz angeht, haben sich die Vertragspartner in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Die Offenlegung erfolgte nicht aus freien Stücken, sondern weil sich öffentlicher Widerstand mobilisierte. Ob nun alle relevanten Bestandteile veröffentlicht wurden, wissen wir nicht. Kann sein, kann aber auch nicht sein.
Um eine vollständige Offenlegung zu bewirken, braucht es einen zusätzlichen Hebel, nämlich wie vom Wassertisch vorgeschlagen, die Ungültigkeit der nicht offen gelegten Bestandteile. Ob diese Forderung wohlmöglich gegen das Grundgesetz verstößt, wissen wir auch nicht. Der Senat argumentiert damit in der Abstimmungsbroschüre. Das Landesverfassungsgericht hat dies aber bisher nicht festgestellt. Und es wäre nicht das erste Mal, dass der Senat mit seiner Unzulässigkeitsbehauptung daneben liegt."
So weit die momentan beherrschenden Punkte des öffentlichen Meinungsbildes. Die weiteren Folgen von Privatisierung staatlicher Infrastrukturen gehen aber noch viel weiter, als das nur ungeniert die Preise angehoben werden.
Ein Blick auf unsere heutige Trinkwasserqualität zeigt, dass unser Trinkwasser mit vielen chemischen Belastungen versetzt ist.
Im Folgenden werden die wichtigsten aufgeführt.
- Blei und Kupfer aus den Rohrleitungen der Hausinstallation.
- Asbestfasern aus den Hauptleitungen ab Wasserwerk.
- Pestizide, Nitrat/Nitrit und Phosphate aus der Landwirtschaft.
- Weibliche Geschlechtshormone aus der "Pille".
- Arzneimittelwirkstoffe aus Schlankheitsmitteln und Cholesterinsenkern.
- Tenside aus Farb- und Waschmitteln.
- Phthalate (Weichmacher aus Kunststoffen).
- Trihalomethane, die als Reaktionsprodukte bei Chlorierung des Trinkwassers entstehen können, sowie Chlor selbst.
- Keime aus dem Rohrleitungssystem,
- Giardia lamblia (Hundekotbakterie) und Erreger wie Cryptosporidium.
- Organische Verbindungen der Chlorchemie, wie PCB's
Durch zunehmende Privatisierung von Kläranlagen, ist die notwendige Filterung unseres Trinkwassers kaum noch zu gewährleisten, denn dies wiederstrebt den Profitdenken. Ergo Privatisierung dient den Interessen des Profits! Gemeinschaftliche Interessen wie Qualität des Grundwassers und der damit verbundenen Gesundheit der Verbraucher haben sich dem Profit unterzuordnen. Noch krasser ausgedrückt, materielles Papier steht über einem geistig lebendigen Wesen! Außerdem ist Trinkwasser das Grundnahrungsmittel Nummer Eins.
Privatisierung der kommunalen Trinkwasserversorgungen
Die Europäische Union will ALLE kommunalen Trinkwasserversorgungen privatisieren! Von den Bürgern fast unbemerkt wird derzeit in Brüssel durch die EU-Kommission mit Hilfe der großen Stromkonzerne und anderer Weltkonzerne (z.B. Suez, Veolia, Eon, RWE u.a.) die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung für ganz Europa stark vorangetrieben. Das lässt, wie in England und Wales bereits geschehen, für die Bürger Schlimmes befürchten. Denn dort sind die Wasserpreise nach der Privatisierung stark angestiegen, die Aktionäre haben riesige Gewinne abgeschöpft, die Anlagen wurden herunter gewirtschaftet und die Wasserqualität hat sich verschlechtert. Der Gewässerschutz ist auf der Strecke geblieben. Es geht nicht mehr ums Wasser. Es geht nur noch um möglichst hohe Gewinne.
Künftig soll auch ein privater Konzern (z.B. EnBW, RWE oder CocaCola) die Wasserversorgung einer Stadt, einer Gemeinde, eines Zweckverbands oder einer ganzen Region betreiben können. Durch sog. Gebietskonzessionen wäre dann die Wasserversorgung für lange Zeit (20 bis 25 Jahre) unwiderruflich aus der Hand gegeben.
Empfohlene Dokumentationen & Videobeiträge:
The Corporation (deutsch Untertitelt)1 Teil 2
Das Milliardengeschäft mit unserem Trinkwasser
Der große Ausverkauf
Der Irrsinn des Wassersparens in Deutschland
Hydraulic Fracking - Einfach mal Gift ins Grundwasser
Weitere Informationen:
Berliner Wassertisch
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Doch noch Geheimverträge
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“Water Makes Money” – Wird der Film verboten? – Ein Aufruf!
Der Gewährleistungsstaat - Zwischen Ausverkauf des Staates und Konzernaristokratie
Weitere Quellen:
http://www.jodkrank.de/Trinkwasser/trinkwasser.html