Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien – abgeblitzt

Kath.net vom 7. April, 11 Uhr

http://www.kath.net/news/40809:

 

Das für die Religionsgemeinschaften zuständige BMUKK weist in Stellungnahme Forderungen des Volksbegehrens zurück und kritisiert die Begründungen des Volksbegehrens: “Diese enthalten teilweise Fehler oder unbewiesene Behauptungen.”

Wien (kath.net/KAP) Das für Religionsfragen zuständige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) hat sich deutlich von den Forderungen des “Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien” distanziert. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber “Kathpress” hält das BMUKK am Freitag fest, dass Staat und Religion jedenfalls seit 1919 getrennt sind und widerspricht damit der Zentralforderung des Volksbegehrens.

Das von Claudia Schmied geführte Ministerium widerspricht dem Vorwurf von sogenannten “Kirchenprivilegien”, indem es festhält, dass eine sachlich nicht gerechtfertigte Besserstellung von Religionsgemeinschaften als solche nicht besteht. Ausdrücklich weist das BMUKK auf “teilweise Fehler und unbewiesene Behauptungen” des Volksbegehrens hin und hebt demgegenüber die positiven Leistungen der Kirchen und Religionsgesellschaften für die Allgemeinheit hervor.

Staat erspart sich Geld durch kirchliche Leistungen

Zurechtgerückt – ausgerechnet von einem Ministerium, dem eine Agnostikerin vorsteht!

Der ganze Artikel HIER:

http://www.kath.net/news/40809


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