Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 6 Völkermord

Von Fritze

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Detaillierter als der § 6 Absatz 1 Nr. 3 VStGB kann man den Umgang der deutschen Politiker unter der Leitung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit dem deutschen Volk nicht beschreiben, Frau Merkel importiert seit dem 05.09.2015 Millionen Ausländer muslimischen Glaubens, bei denen es sich zu 95% um junge Männer handelt, die entweder als IS Terroristen an Massenmorden beteiligt waren, oder bei der syrischen und irakischen Armee desertiert sind.

Der deutsche Auslandsgeheimdienst „BND“ (Bundes Nachrichten Dienst) hat die deutsche Bundeskanzlerin vor dem Massenimport darüber informiert, dass mehr als 5.000 IS Terroristen als angebliche Flüchtlinge und auch viele Deserteure nach Deutschland kommen, was Frau Merkel jedoch nicht daran hinderte, die Mörder, Totschläger und sonstigen Gewaltverbrecher ohne Rücksprache mit den anderen Regierungsmitgliedern rechts- und vertragswidrig (entgegen den Statuten des Dublin II Vertrages und des Schengen Abkommens) ohne Grenzkontrollen nach Deutschland zu holen. Frau Merkel hat ganz gezielt bürgerkriegserfahrene Ausländer nach Deutschland geholt, bei denen sie sich ganz sicher sein konnte, dass sie die deutsche Bevölkerung aufgrund ihres Glaubens, sowie ihrer mittelalterlichen, patriarchisch dominierten Gesellschaftskultur bekämpfen würden.

Die heute noch gültige Anweisung zwecks Vertuschung der Gewaltverbrechen, die von den Ausländern an deutschen Opfer verübt wurden und werden zeigt zweifelsfrei, dass die Bundeskanzlerin und ihre Regierungsmitglieder das deutsche Volk wie in § 6 Absatz 1 Nr. 3 VStGB präzise angegeben, unter Lebensbedingungen gestellt hat die geeignet sind, die Angehörigen des deutschen Volkes körperlich zu zerstören und wie hunderte von Tötungsdelikten an deutschen Opfern zeigen, wird der Völkermord bereits realisiert.